Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1294
Deutscher Boogie-Woogie-Player
geltende FassungEAS-AuskunftH 538/1-IV/4/98vom 20.07.1998
Wortlaut laut Findok
Tritt ein in Deutschland ansässiger
Musiker in inländischen Konzertsälen, bei
Firmen-Betriebsveranstaltungen, bei Boogie-Woogie-Sessions in Österreich
als Pianist auf, dann hängt die Beantwortung der Frage, ob die in
Österreich bezahlten Gagen gemäß dem DBA-Deutschland der
inländischen Abzugsbesteuerung nach § 99 EStG 1988 zu unterziehen
sind, davon ab, ob der Musiker als "Künstler" oder als gewerblich
tätiger Musiker in Österreich gastiert. Im erstgenannten Fall besteht
inländische Steuerpflicht und ist auf deutscher Seite Steuerfreistellung zu
gewähren; im zweiten Fall ist in Österreich Steuerfreistellung
zuzuerkennen und es liegt das Besteuerungsrecht bei Deutschland.
In Fällen dieser Art wird sich empfehlen, dass der
Ansässigkeitsstaat, im vorliegenden Fall sonach Deutschland, eine
entsprechende Bescheinigung ausstellt. Wird den zum Steuerabzug in
Österreich Verpflichteten die deutsche Ansässigkeitsbescheinigung
(ZS-D1) und eine Bescheinigung über die Gewerblichkeit der Darbietungen
(Kopien sind ausreichend) vorgelegt, werden die in Österreich zum
Steuerabzug Verpflichteten auf Grund von Artikel 4 DBA-Deutschland den
Steuerabzug unterlassen können; eine solche Bescheinigung kann durchaus
auch nachgebracht werden. Liegen den zum Steuerabzug in Österreich
verpflichteten Stellen hingegen keine derartigen Bescheinigungen vor, werden sie
im Fall der Unterlassung des Steuerabzuges vermutlich nicht ihrer Verpflichtung
nachkommen können, die Rechtfertigung hiefür auf Grund des
DBA-Deutschland nachzuweisen.
20. Juli
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
gewerblich tätige MusikerPianistenAnsässigkeitsbescheinigungenBescheinigung über die Gewerblichkeit der Darbietungen
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 538/1-IV/4/98
- Stammnummer
- 29977
- Gültig
- 20.07.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF