Findok · EAS-Auskünfte
EAS 699
Deutscher Unternehmensmitarbeiter eines österreichischen Schädlingsbekämpfungsunternehmens
geltende FassungEAS-AuskunftW 2440/2/1-IV/4/95vom 17.08.1995
Wortlaut laut Findok
Weitet eine im Bereich der Schädlingsbekämpfung
tätige österreichische Kapitalgesellschaft ihre Aktivitäten auf
deutsches Staatsgebiet in der Weise aus, dass für Zwecke der
Auftragsakquisition, Beratung und kaufmännischen Abwicklung ein
Unternehmensmitarbeiter mit Wohnsitz in Deutschland eingesetzt wird, so deutet
dies darauf hin, dass hiedurch eine Betriebstätte im Sinn des
Schlussprotokolls zu Artikel 4 DBA-Deutschland begründet wurde. Dies selbst
dann, wenn die Schädlingsbekämpfung durch zu diesem Zweck von
Österreich nach Deutschland entsandte Mitarbeiter durchgeführt wird
und wenn das österreichische Unternehmen über keine besonderen festen
örtlichen Einrichtungen in Deutschland verfügen sollte. Denn die
Bevollmächtigung eines Mitarbeiters zur Auftragsakquisition wird idR dem
Erfordernis der Z 10 lit. a des Schlussprotokolls zu Art. 4 DBA-BRD
("Vertreterbetriebstätte") genügen.
In einem Fall der vorliegenden Art empfiehlt sich
jedenfalls das Einvernehmen mit dem zuständigen österreichischen und
deutschen Finanzamt herzustellen, wobei in diesem Zusammenhang auch für die
Frage der Gewinnaufteilung - zumindest für einen begrenzten Zeitraum - eine
Vorausregelung getroffen werden könnte. Die Anwendung der
Kostenaufschlagsmethode (Z 63 der OECD-Verrechnungspreisgrundsätze,
AÖF Nr. 79/1986) als Methode für die Ermittlung eines an Deutschland
abzutretenden Gewinnanteiles erschiene durchaus gerechtfertigt.
17. August
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 4 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
AuslandsbetriebstätteBeratungsleistungenausländischer WohnsitzDienstnehmerentsendungfeste örtliche Einrichtungfeste Einrichtungenabhängiger VertreterAbschlussvollmachtVerrechnungspreisgrundsätze
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- W 2440/2/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 16946
- Gültig
- 17.08.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF