Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2337
Deutscher Bauauftrag an österreichischen Personengesellschaftskonzern
geltende FassungEAS-AuskunftK 1/28-IV/4/03vom 25.08.2003
Wortlaut laut Findok
Erhält eine deutsche KG (D-KG) den
Generalauftrag für die mehrjährige Errichtung eines deutschen
Bauwerkes und gibt die D-KG einen Subauftrag an eine österreichische
Baufirma weiter, dann ist es richtig, dass der österreichische
Subauftragnehmer keine deutsche Baubetriebstätte unterhält, wenn seine
Mitwirkung an dem deutschen Bauvorhaben weniger als 12 Monate
beträgt.
Ist allerdings die österreichische Baufirma ebenfalls
eine Personengesellschaft (Ö-KG), die als 100-prozentige Mutter-KG der
deutschen D-KG auftritt und ist schließlich der Alleingesellschafter
dieser österreichischen Mutter-KG die österreichische Ö-GmbH (die
Komplementär-GmbHs der beiden KGs sind reine Arbeitsgesellschafter), dann
wird zu beachten sein, dass angesichts der steuerlichen Transparenz innerhalb
dieses Personengesellschaftsgeflechts die aus dem deutschen Bauvorhaben
resultierenden Gewinne steuerlich der Ö-GmbH zuzurechnen sind. Denn nicht
nur innerstaatlich, auch abkommensrechtlich sind alle Betriebstätten einer
Personengesellschaft Betriebstätten der Gesellschafter der
Personengesellschaft; dieser Grundsatz gilt für doppelstöckige
Personengesellschaften sinngemäß (BFH 16.10.2002, I R 17/01, BStBl
2003, 172).
Angesichts dieser Gegebenheiten wird daher im Wege einer
Funktionsanalyse festzustellen sein, welche Funktionen im Zusammenhang mit dem
Bauvorhaben in Deutschland und welche in Österreich erbracht worden sind.
Auf dieser Grundlage wird der der Ö-GmbH zuzurechnende Gewinn zwischen
Deutschland und Österreich aufzuteilen sein; der deutsche
Besteuerungsanspruch kann daher nicht hinsichtlich jener Aktivitäten der
subauftragnehmenden Ö-KG gekürzt werden, die von dieser auf deutschem
Staatsgebiet erbracht worden sind.
25. August
2003 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 7 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
BauausführungenSubauftragnehmerBaubetriebstätte12-Monats-Fristdoppelstöckige PersonengesellschaftenTransparenzprinzipFunktionsanalyseGewinnaufteilung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 1/28-IV/4/03
- Stammnummer
- 36751
- Gültig
- 25.08.2003 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF