…42 ImmoInvFG findet im Geltungsbereich der österreichischen Rechtsordnung das in § 40 ImmoInvFG vorgesehene Transparenzprinzip auch auf ausländische Immobilienfonds Anwendung und zwar ungeachtet der Rechtsform und deshalb ungeachtet der Behandlung des ausländischen Immobilienfonds im ausländischen Steuerrecht. Im ausländischen Rechtskreis als intransparent behandelte Fonds werden daher auf…
…der B.T. anteilig Betriebstätten des österreichischen Mitunternehmers dar (VPR 2010 Rz 276). Die von der B.T. erwirtschafteten Gewinne sind dem österreichischen Gesellschafter anteilig zuzurechnen und sind - in Anwendung des Transparenzprinzips - in seinen Händen steuerpflichtig. Der Umstand, dass die B.T. in Ungarn nach…
…so auszulegen, dass die unterschiedliche Zurechnung der Einkünfte (in Italien nach dem Intransparenzprinzip an die Gesellschaft, in Österreich nach dem Transparenzprinzip an die Gesellschafter) nicht dazu führt, dass eine der Gesellschaft vorgeschriebene Steuer bei den Gesellschaftern nicht anrechenbar wäre. Dies deckt sich auch mit den…
Unter EAS 1751 wurde festgehalten, dass im Einvernehmen mit der deutschen Steuerverwaltung die Anwendung des Transparenzprinzips auch im Fall vermögensverwaltender Personengesellschaften angewendet wird. Auf dieser Grundlage ist unter EAS 1754 der Bestand der österreichischen Erbschaftsteuerpflicht als gegeben angenommen worden, wenn ein deutscher Erblasser als Treugeber…
…und auf der Grundlage des inländischen Rechtes der beiden Staaten auch vollziehbar ist. Damit folgt sowohl das zwischenstaatliche wie auch das innerstaatliche Steuerrecht der beiden Staaten in Fällen der vorliegenden Art bei der Behandlung der Personengesellschaften dem "Transparenzprinzip". 09. März 2000 Für den Bundesminister: Dr…
Ist ein in Österreich ansässiger Steuerpflichtiger an einer vermögensverwaltenden ungarischen Kommanditgesellschaft ("betéti társaság" B.T.) beteiligt, sind die von der B.T. erwirtschafteten Einkünfte dem österreichischen Gesellschafter anteilig zuzurechnen und sind - in Anwendung des Transparenzprinzips - in seinen Händen steuerpflichtig. Der Umstand, dass die B.T…
Nach Rz 54 der Investmentfondsrichtlinien 2008 (InvFR 2008 Rz 54) kann eine Rückzahlung inländischer KESt an einen ausländischen Kapitalanlagefonds nur dann erfolgen, wenn für den Fonds eine Ansässigkeitsbescheinigung erteilt worden ist und wenn der Fonds bekanntgibt, in welchem Ausmaß seine Anteilsinhaber in DBA-Staaten mit…
Die steuerliche Behandlung von Investmentfonds im Geltungsbereich von Doppelbesteuerungsabkommen wird gegenwärtig in der OECD einer umfassenden Untersuchung unterzogen. Solange diesbezüglich noch keine greifbaren Ergebnisse vorliegen, wird auf österreichischer Seite nach den bislang geltenden allgemeinen Grundsätzen vorgegangen. Sind in Österreich ansässige Personen an in- oder ausländischen…
…von der steuerlichen Behandlung eines Wertpapierfonds abweichen (Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu § 40 ImmoInvFG). So wie bei den Wertpapierfonds folgt daher das Besteuerungskonzept weitgehend dem Transparenzprinzip. Einkünfte und Vermögenswerte des Fonds werden jedenfalls nicht der Kapitalanlagegesellschaft, sondern unmittelbar den Anlegern zugerechnet. Diese Betrachtung zeitigt Folgewirkungen bei…
Es ist wohl richtig, dass Frankreich trotz Anwendung des Transparenzprinzips bei der Besteuerung seiner Personengesellschaften (zB einer société en nom collectif - SNC) deren Ansässigkeit im Sinn des Abkommens in Frankreich bejaht (Schlussprotokoll zu Art. 4 DBA-Frankreich und Vorbehalt Frankreichs zum "Partnership-Report" der OECD…
…dann sind nach EStR 2000 Rz 111 die aus dem Fruchtgenussrecht zufließenden Einkünfte den Fruchtgenussberechtigten zuzurechnen. Auf der Grundlage des bei Personengesellschaften anzuwendenden Transparenzprinzips sind dies die Investoren der deutschen Immobilienfonds-KG. Diese sind mit den erzielten Einkünften in Österreich der beschränkten Steuerpflicht unterworfen. Einkünfte…
Eine SNC (Société en nom collectif) entspricht dem Typus einer österreichischen Offenen Gesellschaft und ist daher auf österreichischer Seite als steuerlich transparent zu werten. Die gleiche Wertung erfährt die SNC auf französischer Seite (siehe den OECD-Partnership Report "The Application of the OECD Model Tax…
…aus der Veräußerung eines Investmentfondsanteils siehe unten, Rz 154. 3.1.1.1.3. Ordentliche Erträge und außerordentliche Erträge Rz 150: Dem Transparenzprinzip entsprechend sind Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge jeweils in ihre Ertragsbestandteile zu zerlegen. Dies ist erforderlich, weil einzelne Ertragskomponenten bei den verschiedenen Anlegergruppen…
…und nicht die Kommanditbeteiligung auszuweisen ist. Einkünfte einer Grundstücksgesellschaft in Form einer GmbH & Co KG sind nicht gemäß § 188 BAO festzustellen. Ausländische Grundstücks-Gesellschaft: Bei ausländischen Grundstücks-Gesellschaften ist das Transparenzprinzip anzuwenden. Werden Immobilien über ausländische Grundstücks-Gesellschaften erworben, sind die daraus erzielten Gewinne gemäß…
…österreichischen Rechtsordnung das sich aus § 186 InvFG 2011 ergebende Transparenzprinzip auch auf ausländische Investmentfonds Anwendung und zwar ungeachtet der Rechtsform und daher auch ungeachtet der Behandlung des ausländischen Investmentfonds im ausländischen Steuerrecht (siehe dazu im Detail Rz 13 ff). Nach ausländischem Steuerrecht als intransparent behandelte…
…ihre zum Betriebsvermögen gehörigen Anteile an einer ebenfalls operativ tätigen ungarischen Personengesellschaft, so wird aufgrund des bei Personengesellschaften in Österreich geltenden Transparenzprinzips der Veräußerungsgewinn in den Händen der in Deutschland ansässigen Gesellschafter besteuert. Auf österreichischer Seite werden den deutschen Gesellschaftern die Abkommensvorteile aus dem DBA…
…zu gelangen, ist nicht gangbar, weil eine solche Erklärung mit Befreiungswirkung nicht von natürlichen Personen abgegeben werden kann. Denn angesichts des bei Personengesellschaften geltenden Transparenzprinzips ist nicht die Personengesellschaft (als nicht-natürliche Person), sondern der Gesellschafter der steuerliche "Empfänger", der aber keine wirksame Befreiungserklärung nach §…
…Tochtergesellschaft in Bulgarien gehaltenen betrieblichen Vermögenswerte, auf bulgarischem Staatsgebiet befindet. Zum Unterschied vom israelischen Recht gilt aber nach dem hier allein maßgebenden österreichischen Recht im Bereich der personenbezogenen Kapitalgesellschaften nicht das Transparenzprinzip sondern das Trennprinzip. Das von der bulgarischen Tochtergesellschaft gehaltene Betriebsvermögen ist daher von…
Erhält eine deutsche KG (D-KG) den Generalauftrag für die mehrjährige Errichtung eines deutschen Bauwerkes und gibt die D-KG einen Subauftrag an eine österreichische Baufirma weiter, dann ist es richtig, dass der österreichische Subauftragnehmer keine deutsche Baubetriebstätte unterhält, wenn seine Mitwirkung an dem deutschen…
…GmbH & Co KG umgewandelt, so ist die deutsche KG nur zivilrechtlich der Nachfolgerechtsträger; steuerlich wird das übertragene Vermögen auf Grund des Transparenzprinzips anteilig den in Deutschland ansässigen Gesellschaftern der deutschen KG zugerechnet. Steuerlich ist daher nicht die deutsche KG Nachfolgerechtsträger, sondern es sind dies deren…