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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2486

DBA-Erbschaftsteuerfreiheit für Auslandsimmobilien österreichischer Immobilieninvestmentfonds

geltende FassungEAS-AuskunftB 1087/1-IV/4/04vom 16.08.2004

Wortlaut laut Findok

Die steuerliche Behandlung der Immobilieninvestmentfonds soll in ihren Grundsätzen nicht von der steuerlichen Behandlung eines Wertpapierfonds abweichen (Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu § 40 ImmoInvFG). So wie bei den Wertpapierfonds folgt daher das Besteuerungskonzept weitgehend dem Transparenzprinzip. Einkünfte und Vermögenswerte des Fonds werden jedenfalls nicht der Kapitalanlagegesellschaft, sondern unmittelbar den Anlegern zugerechnet. Diese Betrachtung zeitigt Folgewirkungen bei der Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen. Da alle österreichischen Erbschaftssteuerabkommen auf der Freistellungsmethode beruhen, sind die im Wege von Immobilienfonds anteilig gehaltenen ausländischen Liegenschaften genau so auf Grund der DBA von der österreichischen Erbschaftsbesteuerung freizustellen wie unmittelbar gehaltene ausländischen Grundstücke. Allerdings besteht keine gesetzliche Handhabe, auf die Berücksichtigung der ausländischen Immobilien bei der Berechnung des Progressionsvorbehaltes zu verzichten, weder wenn in die Auslandsgrundstücke direkt, noch wenn in diese indirekt über Immobilienfonds investiert wird. 16. August 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Immobilien-InvestmentfondsWertpapierfondsTransparenzprinzipFreistellungsmethodeBefreiungsmethodeProgressionsvorbehalt

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 1087/1-IV/4/04
Stammnummer
36416
Gültig
16.08.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF