Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2486
DBA-Erbschaftsteuerfreiheit für Auslandsimmobilien österreichischer Immobilieninvestmentfonds
geltende FassungEAS-AuskunftB 1087/1-IV/4/04vom 16.08.2004
Wortlaut laut Findok
Die steuerliche Behandlung der
Immobilieninvestmentfonds soll in ihren Grundsätzen nicht von der
steuerlichen Behandlung eines Wertpapierfonds abweichen (Erläuterungen zur
Regierungsvorlage zu § 40 ImmoInvFG). So wie bei den Wertpapierfonds folgt
daher das Besteuerungskonzept weitgehend dem Transparenzprinzip. Einkünfte
und Vermögenswerte des Fonds werden jedenfalls nicht der
Kapitalanlagegesellschaft, sondern unmittelbar den Anlegern zugerechnet.
Diese Betrachtung zeitigt Folgewirkungen bei der Anwendung
der Doppelbesteuerungsabkommen. Da alle österreichischen
Erbschaftssteuerabkommen auf der Freistellungsmethode beruhen, sind die im Wege
von Immobilienfonds anteilig gehaltenen ausländischen Liegenschaften genau
so auf Grund der DBA von der österreichischen Erbschaftsbesteuerung
freizustellen wie unmittelbar gehaltene ausländischen
Grundstücke.
Allerdings besteht keine gesetzliche Handhabe, auf die
Berücksichtigung der ausländischen Immobilien bei der Berechnung des
Progressionsvorbehaltes zu verzichten, weder wenn in die
Auslandsgrundstücke direkt, noch wenn in diese indirekt über
Immobilienfonds investiert wird.
16. August
2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 40 ImmoInvFG, Immobilien-Investmentfondsgesetz, BGBl. I Nr. 80/2003
- DBA D (Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Erbschaftsteuern), BGBl. Nr. 220/1955
- DBA CH (Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Nachlaß- u. Erbschaftsteuern), BGBl. Nr. 63/1975
- DBA F (Erb, Sch), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Erbschafts- u. Schenkungssteuern), BGBl. Nr. 614/1994
- DBA H (Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Ungarn (Nachlaß- und Erbschaftsteuern), BGBl. Nr. 51/1976
- DBA S (Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Schweden (Erbschaftssteuer), BGBl. Nr. 212/1963
- DBA USA (Erb, Sch), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Nachlaß-, Erbschafts- u. Schenkungssteuern), BGBl. Nr. 269/1983
Immobilien-InvestmentfondsWertpapierfondsTransparenzprinzipFreistellungsmethodeBefreiungsmethodeProgressionsvorbehalt
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 1087/1-IV/4/04
- Stammnummer
- 36416
- Gültig
- 16.08.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF