Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Dr. Ernst Grafenhofer als weitere Mitglieder des…
8.6.4.6 Art der Wertpapiere Rz 3406c: Für die Wertpapierdeckung kommen nur die in § 14 Abs. 7 Z 4 lit. a bis f EStG 1988 angeführten Wertpapiere in Betracht. Die Funktion der Wertpapiere iSd § 14 Abs. 7 Z 4 EStG 1988 liegt vor…
Die steuerliche Behandlung der Immobilieninvestmentfonds soll in ihren Grundsätzen nicht von der steuerlichen Behandlung eines Wertpapierfonds abweichen (Erläuterungen zur Regierungsvorlage zu § 40 ImmoInvFG). So wie bei den Wertpapierfonds folgt daher das Besteuerungskonzept weitgehend dem Transparenzprinzip. Einkünfte und Vermögenswerte des Fonds werden jedenfalls nicht der Kapitalanlagegesellschaft…
2.4. Sonstige Gebilde mit der Bezeichnung "Fonds" 2.4.1. Geschlossene Fonds Rz 141: Geschlossene Fonds können entweder als Kapitalgesellschaften oder als Personengesellschaften eingerichtet werden. Häufig werden sie als Kommanditgesellschaften errichtet. Geschlossene Fonds haben eine im Vorhinein vereinbarte feste Fondslaufzeit ("closed-end" Fonds). Oft…
…ergibt sich daraus nicht], sowie 2. elf Blätter einer Darstellung eines Wertpapierfonds bei der D-Bank (fortlaufende Seitenzahl 2 bis 12; die wohl am bedeutsamsten gewesene Seite 1 mit der komprimierten Darstellung von etwaigen Zu- und Abflüssen von Bargeld bzw. liquiden Mitteln und einer möglichen…
Anläßlich österreichisch-deutscher Verständigungsgespräche am 7.10.1994 wurde bei der steuerlichen Beurteilung von Einkünfteerzielungen im Rahmen von deutschen Immobilienfonds u.a. festgehalten, daß die in Form von Wertpapieren ausgestellten Anteilsscheine am Immobilienvermögen der deutschen Kapitalanlagegesellschaften keine Gesellschaftsrechte an diesen verbriefen. Es spricht daher vieles…
Betreibt eine deutsche Kapitalanlagegesellschaft einen offenen deutschen Immobilienfonds und erwirbt diese Kapitalgesellschaft zum Zweck der ertragbringenden Verwertung inländische Grundstücke, so bedarf die Frage, wem die inländischen Erträgnisse steuerlich zuzurechnen sind (der deutschen Kapitalanlagegesellschaft oder den Anlegern) einer in Deutschland und in Österreich aufeinander abgestimmten Beurteilung…
Mit dem Wirksamwerden des österreichischen Immobilien-Investmentfondsgesetzes (BGBl. I Nr. 80/2003) hat sich auch die steuerliche Behandlung von ausländischen Immobilienfonds-KGs geändert. Denn gemäß § 42 ImmoInvFG sind nunmehr die Bestimmungen dieses Gesetzes auch auf ausländische Immobilien-Investmentfonds anzuwenden, wobei als ausländischer Immobilien-Investmentfonds jede…
…an einem Investmentvermögen" als Dividende im Sinn des DBA gelten. Aus Absatz 12 der Anwendungsgrundsätze zum DBA-Deutschland ist in diesem Zusammenhang der Schluss zu ziehen, dass der Begriff "Investmentvermögen" nicht nur auf Wertpapierfonds, sondern auch auf Immobilienfonds Anwendung findet. Denn das Anwendungsschreiben verweist darauf…
Die dem § 42 Investmentfondsgesetz, BGBl. Nr. 352/1993, zugrunde liegende Konzeption unterwirft bei Vermögensveranlagungen in ausländischen Investmentfonds im Ergebnis nicht nur die tatsächlichen Ertragsausschüttungen, sondern auch den in den zugeteilten Vermögenszertifikaten eintretenden Wertzuwachs der österreichischen Besteuerung. Lediglich bei ausländischen Immobilienveranlagungsgemeinschaften treten diese Rechtswirkungen nicht ein…
…an einem Investmentvermögen" als Dividende im Sinn des DBA gelten. Aus Absatz 12 der Anwendungsgrundsätze zum DBA-Deutschland ist in diesem Zusammenhang der Schluss zu ziehen, dass der Begriff "Investmentvermögen" nicht nur auf Wertpapierfonds, sondern auch auf Immobilienfonds Anwendung findet. Denn das Anwendungsschreiben verweist darauf…
…3-AIF") bezeichnet (§ 3 Abs. 2 Z 19 InvFG 2011). Rz 4: Eine Sonderstellung nehmen Fonds zur Veranlagung in Immobilien ein: Wie auch im Bereich der Wertpapierfonds werden aus steuerlicher Sicht unter dem Begriff "Immobilienfonds" sämtliche Organismen und Rechtsgebilde verstanden, die in den Anwendungsbereich der §…
…Rz 398. 4.1.1.1.3. Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinne, Wertpapier- und Liquidationsgewinne Rz 389: Abweichend von den Bestimmungen für Wertpapierfonds normiert § 14 ImmoInvFG einen Gewinnbegriff sui generis und zum Teil eigenständige Gewinnermittlungsvorschriften. Eine Unterscheidung in ordentliche und außerordentliche Erträge kennt das Immobilien-Investmentfondsgesetz nicht…
…geltend machen. Er kann dies genauso wenig tun wie ein österreichischer Investmentfonds. Haben daher ein luxemburgischer Fonds und ein österreichischer Wertpapierfonds Fondsvermögen in Aktien einer österreichischen Kapitalgesellschaft investiert, so kann weder der luxemburgische Fonds noch der österreichische Investmentfonds eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer erlangen, die…
…bis 2011 werden Substanzgewinne und ausschüttungsgleiche ordentliche Erträge der Wertpapierfonds (***1*** & ***2***) angesetzt. Die unbeabsichtigt nicht angesetzten Zinsen/Dividenden aus Aktien 2010 werden angesetzt und die jeweilige Quellensteuer lt. DBA berücksichtigt. Der Spekulationsgewinn 2010 wird aufgrund des versehentlich nicht angesetzten Spekulationsverlust des Wertpapierfonds ***3*** iHv…
…die Zinserträge daraus im Zuge der BP mit 25% wie folgt der Kapitalertragsteuer unterzogen (Rechtsmeinung des BMF): [Grafik] Die Kapitalerträge wie Gewinnanteile aus Wertpapierfonds und die daraus resultierende Kapitalertragsteuer für die Jahre 2008 und 2009 seien wie folgt ermittelt worden: [Grafik] [Grafik] b) Konto 80927…
…dahingehend gesucht worden, dass 10 % als Versicherungskomponente abzugsfähig bleiben und 90 % den Wertpapierfondsanteil betreffen. Eine Aufgliederung der Lebensversicherung in Fonds- und Versicherungsteil habe durch die Versicherungsgesellschaft nicht erbracht werden können und man habe sich mit der Prüferin in diesem Sinne geeinigt. Laut Bf. wäre genauso…
…geltend machen. Er kann dies genauso wenig tun wie ein österreichischer Investmentfonds. Haben daher ein luxemburgischer Fonds und ein österreichischer Wertpapierfonds Fondsvermögen in Aktien einer österreichischen Kapitalgesellschaft investiert, so kann weder der luxemburgische Fonds noch der österreichische Investmentfonds eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer erlangen, die…
…geltend machen. Er kann dies genauso wenig tun wie ein österreichischer Investmentfonds. Haben daher ein luxemburgischer Fonds und ein österreichischer Wertpapierfonds Fondsvermögen in Aktien einer österreichischen Kapitalgesellschaft investiert, so kann weder der luxemburgische Fonds noch der österreichische Investmentfonds eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer erlangen, die…
…aufgenommen worden. Als Bestandteil der Umschuldung sei ein im Privatvermögen befindliches Sparguthaben von ATS 20 Mio. als Kreditsicherheit verpfändet und in der Folge in drei Wertpapierfonds der B3 investiert worden. Der Bf. sei auf Grund der Bankinformationen von einer garantierten Mindestrendite der Fonds von 8…