Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2838
Beteiligungsveräußerung durch eine französische SNC
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0135-IV/4/2007vom 23.03.2007
Wortlaut laut Findok
Eine SNC (Société en nom
collectif) entspricht dem Typus einer österreichischen Offenen Gesellschaft
und ist daher auf österreichischer Seite als steuerlich transparent zu
werten. Die gleiche Wertung erfährt die SNC auf französischer Seite
(siehe den OECD-Partnership Report "The Application of the OECD Model Tax
Convention to Partnerships", Seite 89).
Veräußert die französische SNC ihre 100%ige
Beteiligung an einer österreichischen Kapitalgesellschaft, dann ist der
hierbei erzielte Veräußerungsgewinn daher den Gesellschaftern der SNC
steuerlich zuzurechnen. Ist an der SNC im Wesentlichen nur eine
niederländische Kapitalgesellschaft beteiligt, dann kommt nicht das
österreichisch-französische Doppelbesteuerungsabkommen, sondern jenes
das zwischen Österreich und den Niederlanden besteht, zur Anwendung. Dieses
teilt - zum Unterschied vom DBA mit Frankreich - das Besteuerungsrecht an dem
Veräußerungsgewinn in Artikel 14 Abs. 4 nicht dem Quellenstaat,
sondern - in Übereinstimmung mit den OECD-Grundsätzen - dem
Ansässigkeitsstaat, sonach den Niederlanden zu; der Vorgang ist damit in
Österreich von der Besteuerung freizustellen.
Bundesministerium für Finanzen, 23. März
2007
Normen und Schlagworte
- DBA F (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 613/1994
- Art. 14 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0135-IV/4/2007
- Stammnummer
- 31388
- Gültig
- 23.03.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF