Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1571
KEG-Anteilsübergang im Erbweg
geltende FassungEAS-AuskunftK 1/31-IV/4/99vom 09.03.2000
Wortlaut laut Findok
Wurde von in Deutschland ansässigen (und in Österreich nur der beschränkten Erbschaftsteuerpflicht unterliegenden) Personen in Österreich eine vermögensverwaltende KEG gegründet, die ausschließlich eine inländische Eigentumswohnung ertragbringend verwaltet, und geht ein KEG-Anteil im Erbweg auf einen anderen beschränkt Steuerpflichtigen über, dann unterliegt dieser Vermögensübergang der inländischen Besteuerung und ist in Deutschland von der Besteuerung freizustellen. Diese Rechtslage wurde in Ziffer 7 des Schlussprotokolls zu Artikel 4 des österreichisch-deutschen Erbschaftssteuerabkommens ausdrücklich verankert. Anlässlich der österreichisch-deutschen Verständigungsgespräche Ende Februar 2000 wurde festgestellt, dass diese im Jahr 1954 getroffene Regelung nach wie vor gültig und auf der Grundlage des inländischen Rechtes der beiden Staaten auch vollziehbar ist. Damit folgt sowohl das zwischenstaatliche wie auch das innerstaatliche Steuerrecht der beiden Staaten in Fällen der vorliegenden Art bei der Behandlung der Personengesellschaften dem "Transparenzprinzip".
09. März 2000 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Anlage 1 Z 7 DBA D (Erb), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Erbschaftsteuern), BGBl. Nr. 220/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 1/31-IV/4/99
- Stammnummer
- 2826
- Gültig
- 09.03.2000 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF