…Bestand einer Baubetriebstätte der Gesamtgewinn (einschließlich der Liefergewinne) in der Türkei besteuert werden könne, wird angesichts der zwischenzeitigen Weiterentwicklung des internationalen Steuerrechts nur in jenen Fällen beigetreten, in denen sämtliche gewinnerzielenden Bauaktivitäten (einschließlich der Beschaffung und Finanzierung der Anlagenteile) in dieser türkischen Baubetriebstätte ausgeführt worden…
Unterhält eine deutsche Baufirma in Österreich mehrere Baubetriebstätten, von denen einige einen Verlust, andere einen Gewinn erbringen, dann tritt geradezu "automatisch" ein inländischer Verlustausgleich ein, da bei der beschränkt steuerpflichtigen ausländischen Kapitalgesellschaft die positiven und negativen Jahresergebnisse der inländischen Betriebstätte nur in zusammengefasster Form der…
…der Steuerpflichtige A) erleidet, nicht von einem anderen österreichischen Unternehmen (dem Steuerpflichtigen B) verwertet werden können, kann dies auch nicht im Fall der beiden Baubetriebstätten geschehen. Allerdings wäre das BM für Finanzen bereit, Artikel 24 in einem weitergehenderen Sinn auszulegen, soweit eine solche Auslegung nur…
…dann kann der Umstand, dass die Abnahme erst am 13. Juni 2003 stattgefunden hat, nicht zum Entstehen einer deutschen Baubetriebstätte führen. Das Doppelbesteuerungsabkommen kann nicht dergestalt interpretiert werden, dass es in das Belieben des Auftraggebers der Bauarbeiten gestellt wird, durch eine Verzögerung eines bloßen Rechtsaktes…
…erbracht hat. Die genannte Abkommensbestimmung verlangt damit nach einem zweistufigen Ermittlungsverfahren: Zunächst ist festzustellen, welche Tätigkeiten (Funktionen) das österreichische Unternehmen tatsächlich in der spanischen Baubetriebstätte ausgeführt hat ("Funktionsanalyse"). Sodann ist nach einer von der OECD anerkannten Methode festzustellen, welche Vergütungen ein fremdes Unternehmen erzielt hätte…
…zu teilen, erscheint durchaus sachgerecht. Wird weder die Montage noch die Montageüberwachung von der australischen Betriebstätte in nennenswertem Ausmaß unterstützt, kann der hierauf entfallende Gewinnteil nicht der australischen Betriebstätte zugerechnet werden, weil keine Baubetriebstätte nach Art. 5 Abs. 3 DBA-Australien besteht. 15. Dezember 1997…
Begründet eine österreichische Bau-GmbH in Deutschland eine Baubetriebstätte, an der durchwegs in Österreich ansässige Arbeitnehmer beschäftigt werden, dann unterliegen die Lohnbezüge der Besteuerung in Deutschland und sind in Österreich nur für Zwecke des Progressionsvorbehaltes steuerlich zu berücksichtigen. Die in Österreich von der Besteuerung freizustellenden…
…österreichischer Seite sind diese Fragen nur von marginaler Bedeutung, da im DBA-Finnland das Anrechnungsverfahren für die Vermeidung der Doppelbesteuerung vorgesehen ist. Sollte Finnland keine Baubetriebstätte, sondern eine örtliche Betriebstätte in den zur Verfügung gestellten Arbeitsräumen annehmen, dann wäre die finnische Steuer unter den gegebenen…
Hat ein österreichisches Unternehmen den Auftrag für Tiefbohrarbeiten in der Türkei übernommen und werden diese Arbeiten für einen 6 Monate übersteigenden Zeitraum ausgeübt, dann wird hierdurch eine Baubetriebstätte im Sinn von Artikel 5 Abs. 3 DBA-Türkei begründet, der in Anwendung der Funktionsanalyse ein fremdüblicher…
…Auslandsbauvorhaben die Bauplanung von den Architekten einer österreichischen Bauplanungs-AG erbracht, gilt dies als Mitwirkung an der Bauausführung, die unter die Baubetriebstättenregelung des Artikels 5 der dem OECD-Musterabkommen nachgebildeten Doppelbesteuerungsabkommen fällt. Erhält daher eine österreichische Bauplanungs-AG internationale Planungsaufträge, dann hat dies zur Folge…
Hat ein österreichisches Anlagenbauunternehmen es übernommen, bei einem ukrainischen Bauprojekt die maschinelle Anlage zu liefern und deren Montage zu überwachen, dann liegt damit eine Mitwirkung an dem ukrainischen Bauprojekt vor, deren steuerliche Erfassbarkeit in der Ukraine nicht nach Artikel 5 Abs. 1, sondern nach Artikel…
…Umstand, dass den an die Baustelle entsandten Bauleitern kein fester Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sondern dass sie stets wechselnd freie Büros in den Baucontainern anderer Unternehmen mitbenützen können, kann nicht das Entstehen einer Baubetriebstätte (im Sinn von Art. 5 Abs. 3 OECD-Musterabkommen) verhindern, da…
Wird in der Türkei von einem türkischen Unternehmen ein Kraftwerk errichtet und übernimmt ein österreichisches Unternehmen hiebei die Aufgabe, spezifizierte Bauteile zu liefern und durch Planung und Überwachung dem bauausführenden türkischen Unternehmen Assistenz zu leisten, ist der Fall sonach so zu sehen, dass die Bauausführung…
Ein österreichisches Unternehmen, das die Lieferung und Montage eines Gasturbinenkessels in Ungarn vornimmt, begründet hiedurch nur dann eine die ungarische Besteuerung auslösende Betriebstätte, wenn die Montagetätigkeit 2 Jahre überschreitet (Art. 5 Abs. 1 lit. g DBA-Ungarn). Diese Frist beginnt gemäß Z 11 des…
Werden von einem österreichischen Unternehmen Gerüste für Brückenbauten in Deutschland an bauausführende deutsche Bauträger vermietet, so führt eine derartige Vermietung für sich allein nicht zum Entstehen einer deutschen Betriebstätte im Sinn des DBA-Deutschland. Eine differenzierte Betrachtung kann indessen erforderlich werden, wenn das österreichische Unternehmen…
Frage der Betriebstätte: Übernimmt ein österreichisches Unternehmen als Generalunternehmer die Errichtung eines Hotelneubaues in Russland und werden mit der Bauplanung und Bauführung diverse in- und ausländische Subunternehmer beauftragt, dann begründet die Ausführung dieses Projektes für den Generalunternehmer eine Betriebstätte in Russland, wenn die Bauausführung länger…
Übernimmt ein österreichisches Anlagenerrichtungsunternehmen von einem koreanischen Kunden den Auftrag, bestimmte Anlagenteile für die Errichtung einer Verbrennungsanlage in Korea zu liefern und hinsichtlich dieser in die Anlage zu integrierenden Teile auch die erforderlichen Engineeringleistungen zu erbringen, dann liegt für das österreichische Unternehmen insgesamt eine Bauausführung…
In EAS 357 wurde u.a. folgende Auffassung vertreten : Gemäß Ziffer 19 des OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung im allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten und…
…Funktion lediglich in der Bereitstellung des Namens und guten Rufes sowie in der Haftungsübernahme in Höhe ihrer Beteiligung, so wird nach Auffassung des BM für Finanzen wohl vom Vorliegen einer inländischen Baubetriebstätte der deutschen Muttergesellschaft auszugehen sein. Diese Auffassung gründet sich vor allem auf Z…
…GMBH) durch die Bautätigkeit in Österreich eine Baubetriebstätte (länger als 12 Monate andauernde Bauausführung) begründet hat. Trifft dies - auf der Ebene der Mitunternehmergemeinschaft - zu, dann unterliegen alle Partner dieser Mitunternehmergemeinschaft der Besteuerung in Österreich. Ob eine Baubetriebstätte auch auf der Ebene der Partner einer Personengesellschaft…