Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2407
Bauabnahme und Dauer der zur Baubetriebstätte führenden Bauausführungstätigkeiten
geltende FassungEAS-AuskunftSt 176/1-IV/4/03vom 05.01.2004
Wortlaut laut Findok
Gemäß Ziffer 19 des
OECD-Kommentars zum OECD-Musterabkommen bleibt eine Bauausführung im
Allgemeinen so lange bestehen, "bis die Arbeit abgeschlossen oder endgültig
eingestellt ist"; es wird hiebei auf die Dauer der faktischen Bauarbeiten
abgestellt (EAS 1025; EAS 1259). Rechtsakte sind bei der Berechnung der
maßgebenden Bauführungszeit weder hinsichtlich des Beginnes (EAS 341,
EAS 1865) noch hinsichtlich des Endes von Relevanz.
Wohl kann im
Zweifel davon auszugehen sein, dass mit der Abnahme der Bauarbeiten die
Bautätigkeit beendet worden ist. Ist es aber so, dass die
Installationstätigkeiten einer österreichischen
Elektroinstallationsfirma bei einer Gebäudeerrichtung in München
nachweisbar am 1. Mai 2002 aufgenommen und am 11. April 2003 beendet worden sind
(Nachweis durch die als korrekt anerkannten Bautagesberichte), dann kann der
Umstand, dass die Abnahme erst am 13. Juni 2003 stattgefunden hat, nicht zum
Entstehen einer deutschen Baubetriebstätte führen. Das
Doppelbesteuerungsabkommen kann nicht dergestalt interpretiert werden, dass es
in das Belieben des Auftraggebers der Bauarbeiten gestellt wird, durch eine
Verzögerung eines bloßen Rechtsaktes (Unterzeichnung des
Abnahmeprotokolls) darüber zu entscheiden, ob das Besteuerungsrecht an
Montagegewinnen von Österreich oder von Deutschland wahrzunehmen ist (siehe
auch EAS 1773 betreffend die Verzögerung einer Montageabnahme in
Spanien).
05.
Jänner 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 OECD-MA, OECD-Musterabkommen
BauausführungMontagetätigkeitenInstallationsarbeitenGebäudeerrichtungBaubetriebstätteBauabnahmeMontageabnahme
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- St 176/1-IV/4/03
- Stammnummer
- 36502
- Gültig
- 05.01.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF