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5 Treffer1508 msnur geltende Fassungen
EAS 2407Bauabnahme und Dauer der zur Baubetriebstätte führenden Bauausführungstätigkeiten
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftSt 176/1-IV/4/0305.01.2004

…eines bloßen Rechtsaktes (Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls) darüber zu entscheiden, ob das Besteuerungsrecht an Montagegewinnen von Österreich oder von Deutschland wahrzunehmen ist (siehe auch EAS 1773 betreffend die Verzögerung einer Montageabnahme in Spanien). 05. Jänner 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

ZT-16004. Nachträgliche Prüfung (Endkontrolle)
geltende FassungRichtlinien09.07.2026

4. Nachträgliche Prüfung (Endkontrolle) 4.1. Besichtigung Nach der Einfuhrabfertigung der letzten Teilsendung ist von der Überwachungszollstelle eine nachträgliche Prüfung an Hand der Anmeldungen durchzuführen und durch eine Besichtigung der Maschine festzustellen, ob alle eingeführten Teile zum Zusammenbau der Maschine verwendet worden sind. Die Besichtigung…

ZK-25607.2.2.4 Schematische Darstellung des Prüfungserfordernisses
geltende FassungRichtlinien07.11.2022

7.2.2.4 Schematische Darstellung des Prüfungserfordernisses [Grafik]   * Gemäß Art. 76 Abs. 2 UZK-DA findet Art. 86 Abs. 3 des UZK verpflichtend ohne Antrag des Anmelders Anwendung, wenn die Veredelungserzeugnisse aus in die aV übergeführten Waren hergestellt oder gewonnen wurden, die zum…

VB-0310Anlage 6
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

Anlage 6 Antrag auf Durchführung einer Kontrolle [Grafik]  

ZK-25002. Überführung
geltende FassungRichtlinien01.08.2026

2. Überführung 2.1. Allgemeines 2.1.1. Handelspolitische Maßnahmen Art. 250 UZK Handelspolitische Maßnahmen gelten bei der Überführung in das Verfahren nur dann, wenn sie für die Verbringung von Waren in das Zollgebiet der Union (zB Embargomaßnahmen) vorgesehen sind. Verkehrsbeschränkungen, insbesondere jene, die dem…