Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1880
Verlustvortragsproblematik bei sukzessiven Baubetriebstätten
geltende FassungEAS-AuskunftK 892/1-IV/4/01vom 23.07.2001
Wortlaut laut Findok
Artikel
24 Abs. 3 des am 24. August 2000 unterzeichneten DBA-Deutschland, dessen
Anwendung auf Verluste ab 1998 mit Verordnung BGBl. II Nr. 97/2001
herbeigeführt wurde, verpflichtet Österreich,
Inlandsbetriebstätten eines deutschen Unternehmens nicht ungünstiger
zu besteuern als in Österreich ansässige Unternehmen, die die gleiche
Tätigkeit ausüben. Erleidet daher ein deutsches Unternehmen in der
österreichischen Bau-Betriebstätte "A" in den Jahren 1998 bis 2000
Verluste und derzielt dasselbe Unternehmen in einer anderen
österreichischen Bau-Betriebstätte "B" in den Jahren 2001 bis 2002
Gewinne, dann ist nach dem Wortlaut der Abkommensbestimmungen für beide
Betriebstätten ein Vergleich mit je einem österreichischen Unternehmen
herzustellen. Und da Verluste, die ein österreichisches Unternehmen (der
Steuerpflichtige A) erleidet, nicht von einem anderen österreichischen
Unternehmen (dem Steuerpflichtigen B) verwertet werden können, kann dies
auch nicht im Fall der beiden Baubetriebstätten geschehen.
Allerdings
wäre das BM für Finanzen bereit, Artikel 24 in einem weitergehenderen
Sinn auszulegen, soweit eine solche Auslegung nur dem Ziele dient, eine doppelte
Besteuerung (die auch in einer doppelten Nichtabzugsfähigkeit von Verlusten
bestehen kann) zu vermeiden. Hierzu bedürfte es aber einer vorhergehenden
österreichisch-deutschen Verständigung, die von dem in Deutschland
ansässigen Bauunternehmen in Deutschland initiiert werden müsste.
23. Juli
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 24 Abs. 3 DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 182/2002
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 892/1-IV/4/01
- Stammnummer
- 2181
- Gültig
- 23.07.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF