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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1274

Deutscher Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen Tochter-GmbH mit französischer Enkel-GmbH

geltende FassungEAS-AuskunftSt 146/1-IV/4/98vom 27.05.1998

Wortlaut laut Findok

Hat eine deutsche GmbH & Co KG in Österreich eine Tochter-GmbH mit einer Beteiligung von rund 63% gegründet, die ihrerseits wieder zu mehr als 90% an einer französischen GmbH beteiligt ist, und ist der "Quasi-Allein-Gesellschafter" der deutschen KG der alleinige eingetragene Geschäftsführer der österreichischen GmbH, dann unterliegen die für die Geschäftsführungstätigkeit bei der österreichischen GmbH von ihr getragenen Honorarüberweisungen der österreichischen Besteuerung. Denn gemäß einer mit Deutschland getroffenen Verständigungsvereinbarung (AÖF Nr. 70/1998 Abs. 7) gilt die Geschäftsleitungstätigkeit als an dem Ort ausgeübt, an dem die betreffende Gesellschaft ihren Sitz hat; es bedarf daher keiner Aufteilung dieser Honorare auf Leitungsfunktionen für die österreichische Gesellschaft, die von Deutschland oder Frankreich aus ausgeübt worden sind. 27. Mai 1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Gesellschafter-GeschäftsführerOrt der Tätigkeit

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
St 146/1-IV/4/98
Stammnummer
29953
Gültig
27.05.1998 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF