Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1274
Deutscher Gesellschaftergeschäftsführer einer österreichischen Tochter-GmbH mit französischer Enkel-GmbH
geltende FassungEAS-AuskunftSt 146/1-IV/4/98vom 27.05.1998
Wortlaut laut Findok
Hat eine deutsche GmbH & Co KG in
Österreich eine Tochter-GmbH mit einer Beteiligung von rund 63%
gegründet, die ihrerseits wieder zu mehr als 90% an einer
französischen GmbH beteiligt ist, und ist der "Quasi-Allein-Gesellschafter"
der deutschen KG der alleinige eingetragene Geschäftsführer der
österreichischen GmbH, dann unterliegen die für die
Geschäftsführungstätigkeit bei der österreichischen GmbH von
ihr getragenen Honorarüberweisungen der österreichischen Besteuerung.
Denn gemäß einer mit Deutschland getroffenen
Verständigungsvereinbarung (AÖF Nr. 70/1998 Abs. 7) gilt die
Geschäftsleitungstätigkeit als an dem Ort ausgeübt, an dem die
betreffende Gesellschaft ihren Sitz hat; es bedarf daher keiner Aufteilung
dieser Honorare auf Leitungsfunktionen für die österreichische
Gesellschaft, die von Deutschland oder Frankreich aus ausgeübt worden sind.
27. Mai
1998 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- St 146/1-IV/4/98
- Stammnummer
- 29953
- Gültig
- 27.05.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF