Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1102
Deutscher mit Hauptwohnsitz in Österreich und Hauptberufstätigkeit für die tschechische Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftD 49/2-IV/4/97vom 07.07.1997
Wortlaut laut Findok
Wird ein deutscher Staatsbürger von
seinem deutschen Arbeitgeber (deutsche Muttergesellschaft) zur tschechischen
Tochtergesellschaft entsandt, wobei Dienstverhältnisse sowohl zur
tschechischen Tochtergesellschaft wie auch zur deutschen Muttergesellschaft
bestehen, und wird in diesem Zusammenhang der Hauptwohnsitz nach Österreich
verlegt, dann unterliegen weder die von der tschechischen Tochtergesellschaft
noch die von der deutschen Muttergesellschaft gezahlten Bezüge der
Besteuerung in Österreich; dies allerdings unter der Voraussetzung, dass
die berufliche Tätigkeit
für
den tschechischen Arbeitgeber ausschließlich auf tschechischem
Staatsgebiet und
eine
für den deutschen Arbeitgeber ausschließlich auf deutschem
Staatsgebiet ausgeübt wird.
Diese Rechtslage
ergibt sich einerseits aus Artikel 15 Abs. 1 DBA-CSSR und andererseits aus
Artikel 9 Abs. 1 DBA-Deutschland.
Eine andere steuerliche Beurteilung würde nur dann
anzustellen sein, wenn berufliche Tätigkeiten in Österreich oder in
Drittstaaten ausgeübt werden; denn dann würden die darauf entfallenden
Bezugsteile im allgemeinen in den beiden Arbeitgeberstaaten von der Besteuerung
freizustellen und in Österreich der Besteuerung zu unterziehen sein (auch
diese Rechtslage ergibt sich aus den beiden zitierten
Abkommensbestimmungen).
7. Juli
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CZ (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Konzerngesellschaftdeutsche MuttergesellschaftDienstverhältnisDienstvertragWohnsitzverlegungWohnsitzwechselinländischer WohnsitzDienstnehmerentsendungTätigkeitsstaatSteuerfreistellungArbeitsort
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- D 49/2-IV/4/97
- Stammnummer
- 14423
- Gültig
- 07.07.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF