…Abs 2 leg cit bedarf es der kumulativen Erfüllung der drei genannten Voraussetzungen. Fehlt es nur an einer der genannten Voraussetzungen, so kommt wiederum Art 15 Abs 1 DBA Slowakei zur Anwendung und steht dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zu (vgl. auch Haas, Die klassische Entsendung…
…In Anwendung des Art. 15 Abs. 1 DBA China hat daher China als Tätigkeitsstaat das Recht diese Einkünfte zu besteuern und Österreich muss diese Einkünfte von der Besteuerung ausnehmen. Soweit der Bw. in der Berufung begehrt, die mit festen Steuersätzen besteuerten Bezüge in Höhe von…
…lohnsteuerlich erfasst worden. Er verweise auf Artikel 9 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland, wonach dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zukomme. Als Grenzgänger sei er nicht anzusehen, weil sein Arbeitsort "nicht in der Nähe der Grenze" liege. Er ersuche um…
…unterwegs war, ist er kein Grenzgänger. Dies bedeutet, dass die Einkünfte auf die jeweiligen Tätigkeitsstaaten Deutschland und Österreich aufzuteilen sind. Mit den auf Österreich entfallenden Einkünften ist der Pflichtige zu veranlagen, die auf Deutschland entfallenden Einkünfte sind zum Progressionsvorbehalt heranzuziehen (siehe Unterlagen Besteuerungsrecht). Es wird…
…96 Krankheitstage in ***Drittstaat***). Gemäß Art 15 Abs. 1 DBA Österreich-***Drittstaat*** steht das Besteuerungsrecht für die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit dem Tätigkeitsstaat (hier: Österreich) zu, wenn die Tätigkeit in diesem Staat ausgeübt wird. Während des sich über mehrere Monate erstreckenden Krankenstandes wird keine Tätigkeit…
…abweichend zum innerstaatlichen österreichischen Recht, wo das Zuflussprinzip maßgeblich ist) für die Zuordnung der Einkünfte im Bereich der Doppelbesteuerung das Kausalitätsprinzip gilt. Auch Nachzahlungen für eine frühere aktive Tätigkeit sind nach dem Kausalitätsprinzip dem Tätigkeitsstaat zuzuordnen. Es kommt nicht darauf an, zu welchem Zeitpunkt und…
In Artikel 9 Abs. 3 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ist vorgesehen, dass in Österreich in Grenznähe (30 km) wohnhafte Personen, die in Deutschland in Grenznähe (30 km) ihren Arbeitsort haben und täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehren, als Grenzgänger einzustufen und in Österreich…
Übt ein in Vorarlberg ansässiger und dort berufstätiger Facharzt zweimal wöchentlich seine fachärztliche Tätigkeit auf freiberuflicher Basis auch in einer schweizerischen Privatklinik aus und steht ihm dort ein Untersuchungs-Patientenzimmer zur Verfügung, so steht gem. Artikel 14 DBA-Schweiz das Besteuerungsrecht für die dort ausgeübte…
Ein in der Tschechoslowakei ansässiger Vorsitzender des Vorstandes einer inländischen Holding-AG, dem jährlich 14 mal von der inländischen AG eine Vergütung von S 10.000,- ausbezahlt wird, wird im allgemeinen unter Artikel 15 des DBA-CSFR (Steuerzuteilungsregel für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) fallen. Allerdings…
Bezüge, die ein in Grenznähe befindliches österreichisches Unternehmen an einen in der Schweiz in Grenznähe wohnhaften leitenden Angestellten bezahlt, der arbeitstäglich von seinem österreichischen Arbeitsort zu seinem schweizerischen Wohnsitz zurückkehrt (Grenzgänger), dürfen gemäß Artikel 15 Abs. 4 DBA-Schweiz in Österreich nur einer Lohnsteuer…
Werden von einer niederländischen Gesellschaft namhafte ausländische Künstler für Schallplattenproduktionen verpflichtet und erfolgen die Schallplattenaufnahmen in hiezu kurzfristig angemieteten österreichischen Studios, so unterliegen die den Künstlern zufließenden Einkünfte gemäß § 98 EStG der österreichischen Besteuerung, weil die freiberufliche Tätigkeit im Inland ausgeübt wurde. Diese Steuerpflicht…
Sobald das DBA-USA vom 31.5.1996 in Wirksamkeit tritt, steht bei Personalauslandsentsendungen dem Tätigkeitsstaat in Übereinstimmung mit den neuesten OECD-Grundsätzen bei einer 183 Tage nicht übersteigenden Entsendung kein Besteuerungsrecht zu. Die Berechnung der 183-Tage-Frist ist nach den Regeln der letztgültigen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des G, vom 22. August 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz, vom 7. August 2007 betreffend Einkommen- und Umsatzsteuersteuer 2006 entschieden: Die Berufung betreffend Umsatzsteuer 2006 wird als unbegründet abgewiesen. Der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2006…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des P. I., W., gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart betreffend Familienbeihilfe für den Zeitraum 1. Mai 2004 bis 30. September 2005 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gemäß § 289 Absatz 1 BAO unter Zurückverweisung der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Andrzej Remin, Rechtsanwalt, 1130 Wien, Neue Welt-Gasse 21-23/4, gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Familienbeihilfe ab 1. September 2004…
…Vorträgen, dann ist im DBA-Deutschland-1954 das Besteuerungsrecht an den Vortragshonoraren dem Tätigkeitsstaat (Deutschland) zugewiesen worden; dieses deutsche Besteuerungsrecht kann nicht unter Berufung auf die Betriebstättenregel des Abkommens dem Tätigkeitsstaat wieder entzogen werden. Es wird daher der deutschen Steuerverwaltung nicht entgegengetreten werden können, wenn…
…öffentlich-rechtlichen Rechtsträgers gezahlt werden, nicht mehr die Steuerzuteilung an den Kassenstaat (Deutschland), sondern jene des Artikels 15 an den Tätigkeitsstaat (Österreich). Wenn das Wiener Studio für den deutschen Arbeitgeber eine inländische Lohnsteuerbetriebstätte im Sinn des § 81 EStG 1988 darstellt, dann ist der deutsche Arbeitgeber…
…1 DBA-Deutschland) Anwendung findet. In beiden Zuteilungsregeln gilt allerdings dasselbe Prinzip: nämlich Zuweisung des Besteuerungsrechtes an den Tätigkeitsstaat. In einer Verständigungsvereinbarung vom 1.6.1994 wurde der (damaligen) Judikatur des BFH (und folgend des VwGH) Rechnung getragen und festgelegt, daß im Fall eines Geschäftsführers…
Entsendet eine österreichische Wirtschafts-Treuhand-Kanzlei einen ihrer Dienstnehmer für einen begrenzten Zeitraum zu einem amerikanischen Partnerunternehmen und unterhält dieser Dienstnehmer in dieser Zeit in Österreich weder einen steuerlichen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt, so sind die von dem österreichischen Arbeitgeber gezahlten Gehälter auf…
Auf Grund einer mit der Schweiz herbeigeführten Einigung ist das DBA-Schweiz so auszulegen, dass die Besteuerungsrechte an Arbeitnehmern von Kapitalgesellschaften stets nach den Bestimmungen des Artikels 15 (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) zu erfolgen hat; und zwar ungeachtet des Umstandes, dass nach dem Abschluss des…