Findok · EAS-Auskünfte
EAS 324
Teilzeitbeschäftigte schweizerische Grenzgänger
geltende FassungEAS-AuskunftH 2917/2-IV/4/93vom 27.10.1993
Wortlaut laut Findok
Bezüge, die ein in Grenznähe befindliches
österreichisches Unternehmen an einen in der Schweiz in Grenznähe
wohnhaften leitenden Angestellten bezahlt, der arbeitstäglich von seinem
österreichischen Arbeitsort zu seinem schweizerischen Wohnsitz
zurückkehrt (Grenzgänger), dürfen gemäß Artikel 15
Abs. 4 DBA-Schweiz in Österreich nur einer Lohnsteuer von höchstens 1%
(des Bruttobetrages) unterworfen werden.
Ist der einzige Arbeitsort des Angestellten in den
grenznahen Räumen des österreichischen Unternehmens gelegen, so geht
die Grenzgängereigenschaft im Sinn des DBA nach Auffassung des BM für
Finanzen nicht dadurch verloren, dass der Dienstvertrag lediglich eine
Arbeitszeit von 3 x 8 Stunden pro Woche vorsieht und sonach die dienstliche
Anwesenheit am österreichischen Arbeitsort nur 3 mal wöchentlich
erforderlich ist.
Sollte der Dienstvertrag es hingegen zulassen, dass
Arbeiten auch an anderen Orten (zB in der schweizerischen Wohnung) ausgeübt
werden, ginge hiedurch nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen
die Grenzgängereigenschaft verloren.
27. Oktober
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 2917/2-IV/4/93
- Stammnummer
- 17983
- Gültig
- 27.10.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF