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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 190

Keine EWR-Auswirkung auf Grenzgänger in Deutschland

geltende FassungEAS-AuskunftM 2349/1/1-IV/4/92vom 05.11.1992

Wortlaut laut Findok

In Artikel 9 Abs. 3 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens ist vorgesehen, dass in Österreich in Grenznähe (30 km) wohnhafte Personen, die in Deutschland in Grenznähe (30 km) ihren Arbeitsort haben und täglich von ihrem Arbeitsort an ihren Wohnsitz zurückkehren, als Grenzgänger einzustufen und in Österreich steuerpflichtig sind. Im Rahmen einer österreichisch-deutschen Verständigung, die im Amtsblatt der Österreichischen Finanzverwaltung unter Nr. 283/1986 veröffentlicht wurde, ist die Abkommensbestimmung im wesentlichen dahingehend interpretiert worden, dass bei geringfügiger Nichterfüllung von Grenzgängerkriterien (max. 45 Tage im Jahr) die Grenzgängereigenschaft nicht verloren gehen soll. An dieser Regelung wird sich auch mit Wirksamkeitsbeginn des EWR nichts ändern, da der EWR-Vertrag die Bestimmungen des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens nicht berührt. 5. November 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

TätigkeitsortTätigkeitsstaatAnsässigkeitsstaatAnsässigkeit

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
M 2349/1/1-IV/4/92
Stammnummer
18253
Gültig
05.11.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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