Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1156
Berechnung der 183-Tage-Frist im neuen DBA-USA
geltende FassungEAS-AuskunftK 1/26-IV/4/97vom 20.10.1997
Wortlaut laut Findok
Sobald das DBA-USA vom 31.5.1996 in
Wirksamkeit tritt, steht bei Personalauslandsentsendungen dem
Tätigkeitsstaat in Übereinstimmung mit den neuesten
OECD-Grundsätzen bei einer 183 Tage nicht übersteigenden Entsendung
kein Besteuerungsrecht zu. Die Berechnung der 183-Tage-Frist ist nach den Regeln
der letztgültigen Fassung des OECD-Musterabkommens 1992 ausgestaltet:
darnach wird nicht mehr auf die Entsendungszeit im jeweiligen Kalenderjahr,
sondern auf die Entsendungszeit innerhalb eines ab jeder Einreise stets neu
beginnenden 12-Monatszeitraumes abgestellt.
Wenn daher ein Unternehmensmitarbeiter monatliche
Familienheimflüge durchführt, dann beginnt mit jeder Rückkehr in
den Entsendungsstaat ein neuer 12-Monatszeitraum zu laufen. In jedem dieser sich
überlappenden 12-Monatszeiträumen ist dann der 183-Tage-Test gesondert
vorzunehmen.
Die Neuregelung bedeutet sonach nicht, daß bei einer
Mehrjahresentsendung der Tätigkeitsstaat wegen der monatlichen (z.B.
jeweils 6tägigen) Heimreisen nie ein Besteuerungsrecht erlangen
könnte. Vielmehr ist bei dieser Gestaltung evident, dass in jedem dieser
12-Monatszeiträume (= jeweils 356 Tage) die 183-Tage-Anwesenheit vorliegt
(365-12x6=293, sonach mehr als 183).
20. Oktober
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 232/1957
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 1/26-IV/4/97
- Stammnummer
- 14172
- Gültig
- 20.10.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF