RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 168

Tschechoslowakischer Vorstandsvorsitzender einer inländischen Holding-AG

geltende FassungEAS-AuskunftV 994/2/1-IV/4/92vom 30.09.1992

Wortlaut laut Findok

Ein in der Tschechoslowakei ansässiger Vorsitzender des Vorstandes einer inländischen Holding-AG, dem jährlich 14 mal von der inländischen AG eine Vergütung von S 10.000,- ausbezahlt wird, wird im allgemeinen unter Artikel 15 des DBA-CSFR (Steuerzuteilungsregel für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit) fallen. Allerdings hätte dies zur Voraussetzung, dass nach österreichischem innerstaatlichem Recht ein steuerliches Dienstverhältnis zu der inländischen AG besteht. Dies kann gemäß der im Einkommensteuerrecht stets anzuwendenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise auch dann der Fall sein, wenn kein formeller Dienstvertrag abgeschlossen sein sollte. Jede Entscheidung über die Auswirkungen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in einem konkreten Besteuerungsfall setzt aber eine eingehende Auseinandersetzung mit dem maßgebenden Sachverhalt voraus, die nicht vom Bundesministerium für Finanzen vorgenommen werden kann. Fallen die Vorstandsbezüge unter Artikel 15 des DBA-CSFR so tritt bei dem in der CSFR ansässigen Vorstandsvorsitzenden inländische Steuerpflicht nur insoweit ein, als seine Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet erbracht wird; keine Steuerpflicht besteht sonach für jenen Teil der Vorstandsbezüge, die auf Vorstandssitzungen auf tschechoslowakischem oder schweizerischem Staatsgebiet entfallen. 30. September 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Holdinggesellschaftwirtschaftliche BetrachtungsweiseTätigkeitsstaatTätigkeitsortVorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
V 994/2/1-IV/4/92
Stammnummer
18426
Gültig
30.09.1992 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF