Findok · EAS-Auskünfte
EAS 168
Tschechoslowakischer Vorstandsvorsitzender einer inländischen Holding-AG
geltende FassungEAS-AuskunftV 994/2/1-IV/4/92vom 30.09.1992
Wortlaut laut Findok
Ein in der Tschechoslowakei
ansässiger Vorsitzender des Vorstandes einer inländischen Holding-AG,
dem jährlich 14 mal von der inländischen AG eine Vergütung von S
10.000,- ausbezahlt wird, wird im allgemeinen unter Artikel 15 des DBA-CSFR
(Steuerzuteilungsregel für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit)
fallen. Allerdings hätte dies zur Voraussetzung, dass nach
österreichischem innerstaatlichem Recht ein steuerliches
Dienstverhältnis zu der inländischen AG besteht. Dies kann
gemäß der im Einkommensteuerrecht stets anzuwendenden
wirtschaftlichen Betrachtungsweise auch dann der Fall sein, wenn kein formeller
Dienstvertrag abgeschlossen sein sollte. Jede Entscheidung über die
Auswirkungen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in einem konkreten
Besteuerungsfall setzt aber eine eingehende Auseinandersetzung mit dem
maßgebenden Sachverhalt voraus, die nicht vom Bundesministerium für
Finanzen vorgenommen werden kann.
Fallen die Vorstandsbezüge unter Artikel 15 des
DBA-CSFR so tritt bei dem in der CSFR ansässigen Vorstandsvorsitzenden
inländische Steuerpflicht nur insoweit ein, als seine Tätigkeit auf
österreichischem Staatsgebiet erbracht wird; keine Steuerpflicht besteht
sonach für jenen Teil der Vorstandsbezüge, die auf Vorstandssitzungen
auf tschechoslowakischem oder schweizerischem Staatsgebiet
entfallen.
30.
September 1992 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 15 DBA CSSR (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechoslowakische Sozialistische Republik (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
Holdinggesellschaftwirtschaftliche BetrachtungsweiseTätigkeitsstaatTätigkeitsortVorstandsmitglieder von Kapitalgesellschaften
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- V 994/2/1-IV/4/92
- Stammnummer
- 18426
- Gültig
- 30.09.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF