Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1064
Deutscher als österreichischer Grenzpendler bei einer tschechischen Konzerngesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftD 49/1-IV/4/97vom 28.04.1997
Wortlaut laut Findok
Schließt ein in Deutschland
ansässiger deutscher Staatsbürger einen Dienstvertrag mit einer
tschechischen Tochtergesellschaft einer deutschen Kapitalgesellschaft ab und
gründet er in Österreich einen weiteren Wohnsitz, um an Werktagen von
dort aus zu seiner tschechischen Arbeitsstätte zu pendeln, dann ist
zunächst festzustellen, ob eine Verlegung der steuerlichen
Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich eingetreten
ist.
Falls dies nicht der Fall sein sollte (z.B. weil die
Familie nach wie vor in Deutschland lebt, weil er die arbeitsfreien Tage
regelmäßig bei seiner Familie verbringt, weil der
österreichische Wohnsitz raum- und ausstattungsmäßig nur als
Zweitunterkunft ausgestaltet ist und weil schließlich auch eine
Ansässigkeitsbescheinigung der deutschen Steuerverwaltung vorliegt), dann
würde Österreich gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Ö/D an den
tschechischen Bezügen nur insoweit ein Besteuerungsrecht zustehen, als die
berufliche Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübt
wird.
28. April
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
AnsässigkeitDienstverträgeDienstverhältnisZweitwohnsitzinländischer ZweitwohnsitzWohnsitzverlegungArbeitsortAnsässigkeitsnachweisAnsässigkeitsbestätigung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- D 49/1-IV/4/97
- Stammnummer
- 14408
- Gültig
- 28.04.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF