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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1064

Deutscher als österreichischer Grenzpendler bei einer tschechischen Konzerngesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftD 49/1-IV/4/97vom 28.04.1997

Wortlaut laut Findok

Schließt ein in Deutschland ansässiger deutscher Staatsbürger einen Dienstvertrag mit einer tschechischen Tochtergesellschaft einer deutschen Kapitalgesellschaft ab und gründet er in Österreich einen weiteren Wohnsitz, um an Werktagen von dort aus zu seiner tschechischen Arbeitsstätte zu pendeln, dann ist zunächst festzustellen, ob eine Verlegung der steuerlichen Ansässigkeit von Deutschland nach Österreich eingetreten ist. Falls dies nicht der Fall sein sollte (z.B. weil die Familie nach wie vor in Deutschland lebt, weil er die arbeitsfreien Tage regelmäßig bei seiner Familie verbringt, weil der österreichische Wohnsitz raum- und ausstattungsmäßig nur als Zweitunterkunft ausgestaltet ist und weil schließlich auch eine Ansässigkeitsbescheinigung der deutschen Steuerverwaltung vorliegt), dann würde Österreich gemäß Artikel 9 Abs. 1 DBA-Ö/D an den tschechischen Bezügen nur insoweit ein Besteuerungsrecht zustehen, als die berufliche Tätigkeit auf österreichischem Staatsgebiet ausgeübt wird. 28. April 1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

AnsässigkeitDienstverträgeDienstverhältnisZweitwohnsitzinländischer ZweitwohnsitzWohnsitzverlegungArbeitsortAnsässigkeitsnachweisAnsässigkeitsbestätigung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
D 49/1-IV/4/97
Stammnummer
14408
Gültig
28.04.1997 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF