Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1154
Deutscher Solidaritätszuschlag einer inländischen stillen Gesellschafterin
geltende FassungEAS-AuskunftE 12/26-IV/4/97vom 31.10.1997
Wortlaut laut Findok
Erzielt eine österreichische GmbH
aus ihrer stillen Beteiligung an einer deutschen GmbH Gewinnanteile, die in
Deutschland der Kapitalertragsteuer und dem Solidaritätszuschlag
unterworfen worden sind, dann sind beide Abgaben gemäß Art. 11 Abs. 2
DBA in Deutschland abkommenskonform erhoben worden und müssen folglich
gemäß Art. 15 Abs. 1 auf die österreichische
Körperschaftsteuer angerechnet werden. Dass die deutsche Finanzbehörde
einen Antrag auf Rückerstattung des Solidaritätszuschlages abgewiesen
hat, ist demnach ebenfalls durch die Abkommenslage gedeckt.
31. Oktober
1997 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
Beteiligungstille BeteiligungKapitalgesellschaftKapitalertragsteuerAnrechnung der ausländischen Steuer
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 12/26-IV/4/97
- Stammnummer
- 14156
- Gültig
- 31.10.1997 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF