…ob die von der Abgabenbehörde I. Instanz vorgenommene "Pflichtveranlagung" bzw. der "allgemeine Progressionsvorbehalt" gesetzeskonform angewendet wurde. Steuerfreie ausländische Einkünfte von der Fa. TWK-GmbH: Im Zuge der Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2001 wurde vom Bw. im Feld der Steuererklärung (Spalte für…
…Nach § 3 Abs. 3 EStG 1988 seien jedoch diese Auslandseinkünfte bei der Berechnung des Durchschnittssteuersatzes im Sinne des § 33 Abs. 10 EStG 1988 heranzuziehen gewesen (allgemeiner Progressionsvorbehalt). Gemäß § 25 Abs. 1 lit. c EStG 1988 gehörten auch Bezüge aus einer gesetzlichen Krankenversorgung zu den Einkünften…
…3 iVm. 33 Abs. 10 EStG 1988 (allgemeiner Progressionsvorbehalt) in die Ermittlung des auf das übrige Einkommen des Berufungswerbers anzuwendenden Einkommensteuersatzes (Durchschnittssteuersatz) einbezogen wurden. Anhand der konkreten Bescheiddaten ist auch ersichtlich, dass bei der Einkommensteuerveranlagung für 2004 im Unterschied zu jenen für die drei vorangegangenen…
…diese Auslandseinkünfte bei der Berechnung des Durchschnittssteuersatzes im Sinne des § 33 Abs. 10 EStG 1988 heranzuziehen gewesen (allgemeiner Progressionsvorbehalt). Die Nachforderung in der festgesetzten Höhe sei daher zu Recht erfolgt. Mit Eingabe vom 11. Feber 2003 beantragte der Bw die Entscheidung über seine Berufung durch…
…der allgemeine Steuerabsetzbetrag berücksichtigt. Da mein Einkommen im Jahr 2006 23.625,91 betrug, musste der allgemeine Steuerabsetzbetrag im Rahmen der gültigen Einschleifregelung berücksichtigt werden. Ich beantrage daher um Berücksichtigung des allgemeinen Steuerabsetzbetrages. - Miteinbeziehung der Einkünfte des Masseverwalters in die Bemessungsgrundlage für den besonderen Progressionsvorbehalt…
…des Zeitraumes der bezogenen Transferleistung zusammentreffen, kann dem Ersuchen des Bw. im Vorlageantrag, die Einkommensteuer ohne Progressionsvorbehalt zu berechnen, nicht gefolgt werden. Somit ist für die Hochrechnung der gesamte Zeitraum jener Einkünfte heranzuziehen, in dem keine Transferleistungen bezogen wurden. Denn die Hochrechnung bezweckt bei der…
…der die Einkommensteuer mit 3.061,96 € festsetzte, enthält folgende Begründung: "Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) - siehe Hinweis zur Berechnung - wurde von Ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ein Betrag von 9.259,74 € durch 73 Tage dividiert und mit 365 Tagen multipliziert…
…| 41% für die restlichen | 10.691,82 | 4.383,65 | Steuer vor Abzug der Absetzbeträge | | 9.650,25 | Allgemeiner Steuerabsetzbetrag | | -131,82 | Alleinverdienerabsetzbetrag | | -364,00 | Verkehrsabsetzbetrag | | -291,00 | Arbeitnehmerabsetzbetrag …
…Hochgerechnetes Einkommen | 2.197,36 | Hochgerechnetes Einkommen* | 30.848,99* | - Allgemeiner Absetzbetrag | 205,76 | - Arbeitnehmerabsetzbetrag | 54 | - Verkehrsabsetzbetrag | 291 | EINKOMMENSTEUERSCHULD in Euro | 7.790,95 | - anrechenbare Lohnsteuer | 167,30 | Festgesetzte Einkommensteuer Nachzahlung…
…9. 2000 bezog er Arbeitslosengeld. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2000 machte er negative Einkünfte (Verluste) aus Vermietung und Verpachtung eines Objektes in Deutschland geltend, welche in Österreich der Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt unterliegen. Die Einkommensteuerveranlagung erfolgte erklärungsgemäß. Trotzdem brachte die steuerliche Vertretung des Bw…
…führte das Finanzamt aus, dass bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) - siehe Hinweise zur Berechnung - von den Einkünften des Berufungswerbers aus nichtselbstständiger Arbeit ein Betrag von 18.464,13 € durch 226 Tage dividiert und mit 365 Tagen multipliziert worden sei. Mit diesem umgerechneten Jahresbetrag…
…unter Zugrundelegung der Rechtslage des Jahres 2005 erlassen worden (neuer Tarif, neue Berechnungsformel incl. allgemeinen Absetzbetrages). Ein Vergleich der beiden Jahre 2004 und 2005 sei durch die neue Art der Berechnung nicht unbedingt möglich. Ein Unterschied ergebe sich auch durch die unterschiedliche Höhe der anrechenbaren…
…Höhe von 175,36 ergab, enthält folgende Begründung: "Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progresssionsvorbehalt) - siehe Hinweise zur Berechnung - wurde von Ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ein Betrag von 19.090,97 € durch 356 Tage dividiert und mit 365 Tagen multipliziert. Mit diesem umgerechneten Jahresbetrag…
…für die restlichen 19.500 | | 6.240,00 S | Steuer vor Abzug der Absetzbeträge | | 33.240,00 S | Allgemeiner Absetzbetrag | | - 8.840,00 S | Pensionistenabsetzbetrag | | - 5.500,00 S | Steuer nach Abzug der…
…2004 einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2001, sowie mit Datum vom 23.6.2004 einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002, wobei es jeweils die in den Niederlanden erzielten Einkünfte im Rahmen des Progressionsvorbehaltes gemäß § 33 Abs 10 EStG berücksichtigte. Darüber hinaus erließ es mit Datum…
…Bw. die Richtigkeit der Berechnung des allgemeinen Steuerabsetzbetrages und beantragte weiterhin die Berücksichtigung eines Absetzbetrages in Höhe von 5.266,00 Euro. Mit Schreiben vom 21. Februar 2005 wurde dem Bw. vorgehalten, dass im bekämpften Einkommensteuerbescheid die ausländischen Einkünfte, die für den Progressionsvorbehalt heranzuziehen sind…
…bekannt gegebene Girokonto überwiesen wurde. In der Begründung führte das Finanzamt aus: Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehaltes)...wurde von Ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ein Betrag von 182.264,00 S durch 245 Tage dividiert und mit 365 Tagen multipliziert. Mit diesem umgerechneten Jahresbetrag…
…das Jahr 2003, der die Einkommensteuer mit 997,17 € festsetzte, enthält folgende Begründung: "Bei der Ermittlung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt) wurde von Ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ein Betrag von 3.006,70 € durch 8 Tage dividiert und mit 365 Tagen multipliziert. Mit diesem…
…Abs 1 EStG 1988 Null und nach Abzug des allgemeinen Steuerabsetzbetrages die Tarifsteuer -12.200 öS. Die Kontrollrechnung liefert daher das günstigere und daher maßgebende Ergebnis. Jedenfalls lässt sich festhalten, dass (auch) nach Durchführung des besonderen Progressionsvorbehaltes ein ausreichender Betrag an negativer Tarifsteuer zur Verfügung…
…die vom Bw. als Werbungskosten für Familienheimfahrten und als außergewöhnliche Belastungen für im Ausland lebende Kinder geltend gemachten Beträge im Erstbescheid vollinhaltlich Berücksichtigung gefunden haben, war der angefochtene Bescheid in diesen Punkten nicht abzuändern. Hinsichtlich des im Einkommensteuerbescheid angewendeten Umrechnungsverfahrens (Progressionsvorbehalt, vgl. Bescheid vom 1…