…steuerlichen Obliegenheiten des Unternehmens wahrnehmenden Mitarbeiter des Rechungswesens ein Verschulden nachweisbar ist, wobei ein eventuelles fahrlässiges Verhalten bei der Beurteilung einer den (Eventual-) Vorsatz voraussetzenden Finanzordnungswidrigkeit nicht näher zu untersuchen war. Wie bereits ausgeführt, hat das gegenständliche erst- und zweitinstanzliche Finanzstrafverfahren keinerlei ausreichende Anhaltspunkte für…
…welche einen objektiven Strafbefreiungsgrund darstellt, bzw. mit der pünktlichen Entrichtung der von seinem Steuerberater berechneten Umsatzsteuervorauszahlungen keinerlei Pflichtverletzungen begangen hat, sodass der Spruchsenat im erstinstanzlichen Erkenntnis zu Recht vom Nichtvorliegen eines Eventualvorsatzes im Sinne des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ausgegangen ist. Das Vertrauen…
…ein Rechtsanwalt die gesetzlichen Fälligkeitstage der Umsatzsteuervorauszahlungen genau kennt. Die völlige Vernachlässigung der gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich Meldung und Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen in einem Zeitraum von mehreren Jahren ist zumindest als Schuldform des Eventualvorsatzes in subjektiver Hinsicht einzustufen. Unter Punkt a) des angefochtenen Erkenntnisses wurde der…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat (Wien) 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Dr. Michaela Schmutzer sowie die Laienbeisitzer Herbert Frantsits und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des Senates…
…durch den Bw. Wesentliche Tatbestandsmerkmale einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sind in subjektiver Hinsicht das Vorliegen von zumindest Eventualvorsatz hinsichtlich der Unterlassung der Abgabe von dem § 21 des UStG entsprechenden (rechtzeitigen, richtigen, vollständigen) Voranmeldungen und von Wissentlichkeit im Bezug auf die…
…habe es ernstlich für möglich und sich damit abgefunden, dass die vom Strafverfahren umfassten Umsatzsteuervorauszahlungen und Lohnabgaben nicht spätestens bis zum fünften Tag nach Fälligkeit entrichtet würden und ihn somit Eventualvorsatz hinsichtlich der unterbliebenen Entrichtung dieser Selbstbemessungsabgaben treffe, nicht entgegen getreten. Führt man sich vor…
…angezeigt worden seien. Wesentliche Tatbestandmerkmale einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sind in subjektiver Hinsicht das Vorliegen von zumindest Eventualvorsatz hinsichtlich der Unterlassung der Abgabe von dem § 21 des UStG entsprechenden (rechtzeitigen, richtigen, vollständigen) Voranmeldungen und von Wissentlichkeit in Bezug auf die…
…wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe auch die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen sind. Ausgehend von der Schuldform des Eventualvorsatzes sah der Spruchsenat bei der Strafbemessung als mildernd die bisherige Unbescholtenheit des Bw…
…der Strafe die Schuld des Täters, wobei Erschwerungs- und Milderungsgründe gegeneinander abzuwägen sind und bei der Bemessung der Geldstrafe auf die persönlichen Verhältnisse und auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters Rücksicht zu nehmen ist. Unter Zugrundelegung der Schuldform des Eventualvorsatzes im Sinne des § 49 Abs…
…nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sind in subjektiver Hinsicht das Vorlegen von zumindest Eventualvorsatz hinsichtlich der Unterlassung der Abgabe von den § 21 des UStG entsprechenden (rechtzeitigen, richtigen, vollständigen) Voranmeldungen und von Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsteuersteuervorauszahlungen. Davon kann…
…Bw. besteht seitens des Berufungssenates kein wie immer gearteter Zweifel an der Verwirklichung der subjektiven Tatseite des Eventualvorsatzes hinsichtlich der nicht zeitgerechten Entrichtung der aus dem Spruch der gegenständlichen Berufungsentscheidung ersichtlichen und von der nunmehrigen Bestrafung umfassten Selbstbemessungsabgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Aufgrund…
6.12.1965, 926/65). Nach Ansicht des Berufungssenates stehen im gegenständlichen Fall generalpräventive Gründe gegen die Verhängung einer niedrigeren Geldstrafe. Bei einem Täter, der über einen Zeitraum von vier Jahren seine steuerlichen Verpflichtungen zur zeitgerechten Meldung und Entrichtung der Selbstbemessungsabgaben in einem sehr weit…
…Mai 2001 eine Zahlung am Finanzamt eingelangt sei, bei der lediglich die Verrechnungsweisung vergessen worden wäre. Für die Verwirklichung des Eventualvorsatzes sei es erforderlich, dass der Täter den keineswegs angestrebten aber seinem Wissen nach im Bereich der Möglichkeiten gelegenen Taterfolg ernstlich für möglich hält und…
…Abs. 2 lit. a FinStrG ergibt, ist für die Verwirklichung einer Abgabenhinterziehung Eventualvorsatz im Hinblick auf die nicht zeitgerechte Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen und Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen erforderlich. Eine derartige Verkürzung ist nach der Bestimmung des § 33 Abs. 3…
…seinen Nachzahlungsverpflichtungen umgehend nachgekommen sei. Im Rahmen der mündlichen Berufungsverhandlung verantwortete sich der Bw. gleich lautend. Mit diesem Vorbringen bekennt der Bw. insoweit eine mit Eventualvorsatz unterlassene Entrichtung der genannten Lohnabgaben ein. Seine Vorgangsweise dahingehend, Aushilfslöhne zwar in die Buchhaltung aufzunehmen, jedoch für diese die…
…Barzahlung geliefert hätten. Wesentliche Tatbestandsmerkmale einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sind in subjektiver Hinsicht das Vorliegen von Eventualvorsatz hinsichtlich der Unterlassung der Abgabe von dem § 21 des UStG entsprechenden (rechtzeitigen, richtigen, vollständigen) Voranmeldungen und von zumindest Wissentlichkeit im Bezug auf die…
…der Bestrafung zugrunde gelegt werden können. Wesentliche Tatbestandsmerkmale einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 FinStrG sind in subjektiver Hinsicht das Vorliegen von Eventualvorsatz hinsichtlich der Unterlassung der Abgabe von dem § 21 UStG entsprechenden (rechtzeitigen, richtigen, vollständigen) Voranmeldungen und von Wissentlichkeit im Bezug auf die nicht…
… 29 Abs. 1) angezeigt wird. Bei Personenvereinigungen genügt es, wenn diese Anzeige von einem Mitglied der Personenvereinigung erstattet wird. Die gegenständliche Berufung richtet sich gegen das Vorliegen der subjektiven Tatseite des Eventualvorsatzes im Sinne der Bestimmung des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. Obwohl die…
…noch entrichtet wurden. Wesentliche Tatbestandsmerkmale einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG sind in subjektiver Hinsicht das Vorliegen von zumindest Eventualvorsatz hinsichtlich der Unterlassung zur Abgabe von dem § 21 des UStG entsprechenden (rechtzeitigen, richtigen, vollständigen) Voranmeldungen und von Wissentlichkeit in Bezug auf die…
…lediglich fahrlässige Handlungsweise vorliege. Wesentliche Tatbestandsmerkmale einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in subjektiver Hinsicht sind das Vorliegen von zumindest Eventualvorsatz hinsichtlich der Unterlassung von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden (rechtzeitigen, richtigen, vollständigen) Voranmeldungen und von Wissentlichkeit in Bezug auf die nicht…