…Denn wird durch das Gesamtbauprojekt ein Gewinn erzielt, dann würde bei einer bloßen Kostenanlastung an die Betriebstätte eine abkommensgemäß nicht gedeckte Gewinnverlagerung nach Malaysien eintreten (siehe auch EAS 751). Sollte der Fall indessen so gelagert sein, dass Teile der Kosten für eine in der Betriebstätte…
…Artikel 12 DBA-Deutschland nicht gedeckt. Denn nach dieser Abkommensbestimmung sind urheberrechtliche Lizenzgebühren von der Quellenbesteuerung freizustellen. Eine andere Betrachtung wäre nur dann anzustellen, wenn es sich bei den genannten Zahlungen um Vergütungen für einen künstlerischen Auftritt in Deutschland, also nicht um eine bloße Abgeltung…
…die tatsächliche Steuerleistung des Generalunternehmers und die aliquote Weiterbelastung an alle Subunternehmer einer Überprüfung zu unterziehen. Dies wird aber nur bei in Österreich ansässigen Generalunternehmern möglich sein. Es wäre jedenfalls sachlich nicht gerechtfertigt und daher gesetzlich nicht gedeckt, wenn bei einem Bauvorhaben mit internationaler Beteiligung…
…ihre Besteuerung nicht im Lohnsteuerabzugsweg, sondern im Wege der Veranlagung. Hiebei gelten in Bezug auf die Behandlung der sonstigen Bezüge die gleichen steuerlichen Begünstigungen wie im Lohnsteuerabzugsverfahren (§ 67 Abs. 11 EStG). Ein fiktives Herausrechnen sonstiger Bezüge aus den laufenden Bezügen ist daher gesetzlich nicht gedeckt…
…Abs. 2 DBA nicht gedeckt. Bei einer kurzfristigen konzerninternen Mitarbeitergestellung in einen anderen EU-Staat kann die Steuerfreistellung auf österreichischer Seite daher nur in Anspruch genommen werden, wenn ausreichende Belege über das Vorliegen eines durch Art. 3 Abs. 2 DBA gedeckten Qualifikationskonfliktes vorhanden sind. Ein…
… 98 EStG 1988 als Sperre gegen ihre Rückqualifizierung in Einkünfte aus selbständiger Arbeit dar. Es wäre daher gesetzlich nicht gedeckt, die Kammerpensionen als nachträgliche Einkünfte aus der ehemaligen freiberuflichen Tätigkeit zu sehen und sie - weil die zu Grunde liegende freiberufliche Tätigkeit im Inland ausgeübt worden…
…anerkannt, jedoch der Gewinnausschüttung der deutschen Holdinggesellschaft an die österreichische Familienholding-GmbH die auf Grund der Mutter-Tochter-Richtlinie zu gewährende Steuerfreistellung versagt, dann erscheint diese Vorgangsweise EU-rechtlich nicht gedeckt und führt zudem zu einer Doppelbesteuerung. Wird auf deutscher Seite ins Treffen geführt, dass …
…vom österreichischen Lohnsteuerabzug freizustellen, die auf berufliche Tätigkeiten außerhalb Österreichs entfallen. Das Verlangen der Dienstnehmerin auf vollständige Steuerbefreiung in Österreich wegen Unterschreitens der 183-Tage-Frist des Art. 9 Abs. 2 DBA-Ö/D ist rechtlich nicht gedeckt, da Art. 9 Abs. 2 des Abkommens…
…deutscher Seite ein Besteuerungsrecht auch an jenen Bezügen in Anspruch genommen werden, die für die Leitungsfunktion in der österreichischen Zweigniederlassung gezahlt werden, dann wäre dies aus österreichischer Sicht durch die Abkommenslage nicht gedeckt. Falls Deutschland aber dessenungeachtet das Besteuerungsrecht beansprucht, könnte auf Grund eines auf …
…zusammenhängen - 115 und würde damit ausreichen, um eine vollständige Anrechnung der japanischen Quellensteuer in Österreich sicherzustellen. Eine "Weitergabe" von je 30% der japanischen Quellensteuer zur Anrechnung durch die - in Japan nicht besteuerten - Autoren wäre durch das Abkommen nicht gedeckt. Bundesministerium für Finanzen, 28. April 2006
…Abgabenschuldner in Betracht kommt"; das war die schweizerische Gesellschaft; nur sie kann daher die Rückerstattung der Abzugssteuer beantragen; eine Anrechnung auf die Steuerschuld der Gesellschafter der KG wäre gesetzlich nicht gedeckt. 1. August 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ungarischen Arbeitgeber in Ungarn beantragten Arbeitserlaubnis der Gesamtbezug der ungarischen Besteuerung unterliegt, durch die DBA-Rechtslage nicht gedeckt. Sollte diese unrichtige Ansicht - was nicht angenommen wird - auch von der ungarischen Steuerverwaltung vertreten werden, dann würde sich empfehlen unverzüglich beim Bundesministerium für Finanzen in Wien die…
…den gezahlten Honoraren vorgenommen, so ist eine solche Vorgangsweise durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht gedeckt. Bereits in EAS 662 wurde ausgeführt, dass anderweitig nicht behebbare Besteuerungsfehler anderer Staaten bei der Vollziehung von Doppelbesteuerungsabkommen primär durch ein Verständigungsverfahren aus der Welt geschafft werden müssen. Auch wenn solche…
…Installationsleistungen vorgenommen, so ist eine solche Vorgangsweise durch das Doppelbesteuerungsabkommen nicht gedeckt. Bereits in EAS 662, EAS 1313, EAS 1471 wurde ausgeführt, dass anderweitig nicht behebbare Besteuerungsfehler anderer Staaten bei der Vollziehung von Doppelbesteuerungsabkommen primär durch ein Verständigungsverfahren aus der Welt geschafft werden müssen. Auch…
…der Arbeitgeberbegriff des Artikels 15 gestatte es, auch in Fällen der vorliegenden Art das norwegische Unternehmen als "Arbeitgeber" aller bei einer Anlagenerrichtung mitwirkenden Personen anzusehen, ist aus österreichischer Sicht durch das Abkommen nicht gedeckt. Sollte daher für den selbständig tätigen österreichischen Diplomingenieur kein Fall einer…
…in den USA entwickelten technischen und virtuellen Animationen bei dem Gastabend (durch ihn) vorgezeigt werden können, wäre rechtlich nicht gedeckt. Da es sich beim Steuerabzug nach § 99 EStG um eine "Bruttoabzugsbesteuerung" handelt, sind Kosten, z.B. auch jene an US-Techniker, nicht abzugsfähig. Allerdings eröffnet …
…verbundene Wertschöpfung unterliegt bei der ungarischen Produktionsgesellschaft und bei der Vertriebsgesellschaft der ungarischen Besteuerung; eine Erfassung auch der durch die Aktivitäten der österreichischen GmbH bewirkten Wertschöpfung in Ungarn wäre unter den gegebenen Umständen durch das Abkommen nicht gedeckt. 12. Oktober 1998 Für den Bundesminister: Dr…
…Kostenumlage erhoben werden, kann nicht bewirken, dass sie aus Artikel 7 DBA-CSSR herauszulösen und der Zuteilungsregel für Lizenzgebühren des Artikels 12 DBA-CSSR zu unterstellen wären. Der Abzug einer Quellenbesteuerung in Tschechien oder in der Slowakei erscheint daher durch die DBA-Bestimmungen nicht gedeckt…
…worden wären). Die Steuerentlastung kann nicht für Inlandseinkünfte im Sinn des § 98 EStG gewährt werden; eine Herabsetzung der Steuer für die inländischen Gehaltsbezüge auf ein hypothetisches Maß des seinerzeitigen Ansässigkeitsstaates wäre daher gesetzlich nicht gedeckt. Es wäre auch nicht zulässig, die inländischen Einkünfte um Aufwendungen…
…DBA-CSSR (auch dann nicht, wenn dies nach innerstaatlichem tschechischen Recht der Fall wäre). Nimmt Tschechien entgegen den Abkommensbestimmungen eine Besteuerung vor, so kann ein solcher Besteuerungskonflikt nur im Wege eines auf Art. 25 des Abkommens gestützten Verständigungsverfahrens beseitigt werden; es wäre gesetzlich nicht gedeckt…