Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1911
US-Vorlaufproduktionskosten einer österreichischen Unterhaltungsdarbietung eines US-Künstlers
geltende FassungEAS-AuskunftH 504/1-IV/4/01vom 08.08.2001
Wortlaut laut Findok
Schließt
eine österreichisch Kultur-GmbH mit einem in den USA ansässigen
Künstler einen Vertrag über die Abhaltung einer inländischen
Performance, dann unterliegt das Gesamtentgelt an diesen US-Künstler dem
inländischen Steuerabzug, wenn der Grenzbetrag des Art. 17 Abs. 1 DBA-USA
von 20.000 US-Dollar überschritten wird.
Es gilt hiebei
als Grundsatz, dass Artikel 17 dem Auftrittstaat das Besteuerungsrecht für
das Gesamtentgelt zuteilt, ohne dass eine Aufteilung auf die Aufführung als
solche und auf die Vorbereitung (Proben, Produktion usw.) im anderen Staat
vorzunehmen wäre. Dieser Grundsatz wird im Verständigungsprotokoll zu
Artikel 17 im Fall der Orchester ausdrücklich angesprochen. Auch eine
Aussonderung eines (DBA-steuerfreien) Lizenz-Entgeltteiles für eine vom
Künstler erteilte Erlaubnis, dass seine in den USA entwickelten technischen
und virtuellen Animationen bei dem Gastabend (durch ihn) vorgezeigt werden
können, wäre rechtlich nicht gedeckt.
Da es sich beim
Steuerabzug nach § 99 EStG um eine "Bruttoabzugsbesteuerung" handelt, sind
Kosten, z.B. auch jene an US-Techniker, nicht abzugsfähig. Allerdings
eröffnet § 102 Abs. 1 Z. 3 EStG die Möglichkeit, im Wege einer
Antragsveranlagung nur mit den erzielten Reineinkünften - unter Anrechnung
der Abzugssteuer - besteuert zu werden.
08. August
2001 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 17 DBA USA (E), Doppelbesteuerungsabkommen Vereinigte Staaten von Amerika (Einkommensteuer - Steuerumgehung), BGBl. III Nr. 6/1998
- § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 102 Abs. 1 Z 3 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- H 504/1-IV/4/01
- Stammnummer
- 1918
- Gültig
- 08.08.2001 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF