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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 1977

Einseitige Dehnung des Arbeitgeberbegriffes im DBA-Norwegen

geltende FassungEAS-AuskunftK 947/1-IV/4/01vom 08.01.2002

Wortlaut laut Findok

Übernimmt ein als Konsulent im Bereich Prozessleittechnik selbständig tätiger Diplomingenieur im Herbst 1999 den Auftrag zur Mitwirkung an der Inbetriebnahme einer Anlage bei einer norwegischen Firma und wird diese Mitwirkung Ende Dezember 2000, also nach mehr als 12 Monaten, beendet, dann wird Norwegen nicht entgegengetreten werden können, wenn es darin die Mitwirkung an einer Bauausführung in Norwegen erblickt. Der Umstand, dass diese Mitwirkung als Subauftragnehmer eines anderen (von dem norwegischen Unternehmen unmittelbar beauftragten) Unternehmens erfolgt, würde daran nichts ändern; auch dann nicht, wenn die Subaufträge in sukzessiver Aufeinanderfolge von zwei Auftraggebern erteilt worden sind. Nur dann, wenn Teile der remunerierten Tätigkeit nicht auf norwegischem Staatsgebiet, sondern in Österreich ausgeführt worden wären, müsste eine Aufteilung der Besteuerungsrechte vorgenommen werden. Die (bekannte) Argumentation der norwegischen Steuerverwaltung, der Arbeitgeberbegriff des Artikels 15 gestatte es, auch in Fällen der vorliegenden Art das norwegische Unternehmen als "Arbeitgeber" aller bei einer Anlagenerrichtung mitwirkenden Personen anzusehen, ist aus österreichischer Sicht durch das Abkommen nicht gedeckt. Sollte daher für den selbständig tätigen österreichischen Diplomingenieur kein Fall einer "Mitwirkung an einer Bauausführung" vorliegen, könnte der Problemfall nur im Rahmen eines österreichisch-norwegischen Verständigungsverfahrens behoben werden. Wenn das zuständige österreichische Finanzamt die Steuerberechtigung Norwegens wegen Mitwirkung an einer norwegischen Bauausführung anerkennt und darin eine neu hervorgekommene Tatsache erblickt, dann kann die Veranlagung 1999 im Wiederaufnahmsweg der Rechtslage angepasst werden, anderenfalls wäre eine Bescheidkorrektur auf der Grundlage von § 299 Abs. 4 BAO vorzunehmen. 08. Jänner 2002 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

KonsulentMitwirkung an einer BauausführungBauausführungSubauftragnehmerremunerierte TätigkeitAufteilung der BesteuerungsrechteArbeitgeberbegriffVerständigungsverfahrenWiederaufnahme des Verfahrens

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
K 947/1-IV/4/01
Stammnummer
2035
Gültig
08.01.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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