Findok · EAS-Auskünfte
EAS 687
Entlastung von einer zu Unrecht vorgenommenen Abzugssteuer auf Lizenzgebühren
geltende FassungEAS-AuskunftR 1273/4/2-IV/4/95vom 01.08.1995
Wortlaut laut Findok
Wurden auf der Grundlage des DBA-Schweiz die von einer
österreichischen Kapitalgesellschaft an ihre schweizerische
Schwestergesellschaft gezahlten Lizenzgebührenzahlungen einer 5-prozentigen
österreichische Quellensteuer (§ 99 EStG) unterzogen und wird in der
Folge im Zuge einer österreichischen Betriebsprüfung der
Lizenzgebührenfluss einer österreichischen KG zugerechnet und bei
deren unbeschränkt steuerpflichtigen Teilhabern der Besteuerung unterzogen,
dann erweist sich der seinerzeitige Steuerabzug als zu Unrecht vorgenommen.
Damit ist der Abgabepflichtige gemäß
§ 240 Abs. 3 BAO
berechtigt, die Rückerstattung der Abzugssteuer zu beantragen.
"Abgabepflichtiger" ist in diesem Zusammenhang jene Person, die gemäß
§ 77 BAO im Zeitpunkt der Erhebung der Abzugssteuer nach den hiefür
maßgebenden Abgabenvorschriften "als Abgabenschuldner in Betracht kommt";
das war die schweizerische Gesellschaft; nur sie kann daher die
Rückerstattung der Abzugssteuer beantragen; eine Anrechnung auf die
Steuerschuld der Gesellschafter der KG wäre gesetzlich nicht
gedeckt.
1. August
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CH (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 64/1975
LizenzgebührQuellenbesteuerungsteuerliche ZurechnungAbzugsbesteuerungRückerstattungsverfahrenSteuerentlastung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- R 1273/4/2-IV/4/95
- Stammnummer
- 17001
- Gültig
- 01.08.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF