Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2722
Japanische Lizenzeinnahmen einer inländischen Kulturmanagement-GmbH
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0205-IV/4/2006vom 28.04.2006
Wortlaut laut Findok
Überlässt eine
österreichische Kulturmanagementgesellschaft die ihr gehörenden Rechte
an einem Theaterstück entgeltlich einer japanischen Theatergesellschaft und
werden hierfür Lizenzeinnahmen in Höhe von 1000 vereinnahmt, die in
Japan einer 10-prozentigen Abzugsbesteuerung unterzogen worden sind
(Nettoüberweisung daher 900), dann ist die österreichische GmbH
berechtigt, die japanische Quellensteuer von 100 auf ihre
Körperschaftsteuer anzurechnen.
Wenn die GmbH wirtschaftlicher Eigentümer der nach
Japan lizenzierten Aufführungsrechte ist, dann kann die japanische
Quellensteuer auch dann nur von der GmbH auf ihre Körperschaftsteuer
angerechnet werden, wenn die GmbH verpflichtet ist, je 30% der
Nettolizenzeinnahmen (sonach je 30% von 900 = je 270) an die beiden Autoren der
lizenzierten Rechte weiterzugeben. Den beiden Gesellschaftern stehen dagegen
keine Anrechnungsmöglichkeiten zu.
Durch die Bezahlung der beiden Autoren vermindern sich die
steuerpflichtigen Lizenzeinkünfte der Gesellschaft auf 460 (900 + 100 - 270
- 270 = 460). Die davon erhobene österreichische Körperschaftsteuer
wäre - falls keine weiteren Aufwendungen mit der Lizenzierung
zusammenhängen - 115 und würde damit ausreichen, um eine
vollständige Anrechnung der japanischen Quellensteuer in Österreich
sicherzustellen. Eine "Weitergabe" von je 30% der japanischen Quellensteuer zur
Anrechnung durch die - in Japan nicht besteuerten - Autoren wäre durch das
Abkommen nicht gedeckt.
Bundesministerium für Finanzen, 28. April 2006
Normen und Schlagworte
- DBA J (E), Doppelbesteuerungsabkommen Japan (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 127/1963
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0205-IV/4/2006
- Stammnummer
- 22385
- Gültig
- 28.04.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF