…Zahlung durch den Käufer erfolgt vertragsgemäß zur Erfüllung einer Verpflichtung des Verkäufers; c)ohne Zahlung der Lizenzgebühren an einen Lizenzgeber können die Waren nicht an den Käufer veräußert oder nicht von diesem erworben werden. (5) Das Land, in dem der Empfänger der Lizenzzahlung ansässig ist…
Anlage 12 Lizenzgebühren Dritter - Allgemeiner Kommentar (verabschiedet auf der 32. Sitzung des Technischen Ausschusses vom 11. - 15. April 2011 und formell angenommen auf der 117./118. Sitzung des WCO-Rats vom 23. - 25. Juni 2011; Übersetzung: Guido Sticker) 1.Mit diesem Dokument sollen Leitlinien für…
…Abzugsverbot ist erstmals auf Aufwendungen anwendbar, die nach dem 28.2.2014 anfallen (siehe hierzu Rz 1266bn). 218.1.10.2 Anwendungsvoraussetzungen 218.1.10.2.1 Aufwendungen für Zinsen oder Lizenzgebühren Rz 1266aj: In sachlicher Hinsicht sind vom Abzugsverbot Zinsen iSd in § 99a Abs…
…wenn nicht die empfangende Körperschaft persönlich von der Steuerpflicht befreit ist, sondern lediglich bestimmte Einkünfte von der Besteuerung ausgenommen werden. Fallen die Zinsen oder Lizenzgebühren unter diese sachlich befreiten Einkunftsarten, kommt die Bestimmung zur Anwendung. Dies kann bei Zahlungen an eine ausländische empfangende Körperschaft auch…
…erbringt und anderseits die Gegenleistung dafür in Form von Zins- oder Lizenzzahlungen empfangen hat. Als Empfänger der Zins- oder Lizenzgebühren kommen allerdings dem Grunde nach nur Steuersubjekte (somit Einkommen- oder Körperschaftsteuersubjekte) in Frage, da lediglich diesen Personen nach österreichischem Steuerrecht Einkünfte zugerechnet werden können. Empfänger…
Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10%igen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Slowenien…
Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in…
Leistet eine österreichische Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an ihre in Italien ansässige indirekte Gesellschafterin ("Urgroßmuttergesellschaft"), die insgesamt mit mehr als 50% mittelbar an der österreichischen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, so dürfen diese Zahlungen gemäß Art. 12 Abs. 2 DBA-Italien in Österreich einer 10-prozentigen Quellensteuer unterzogen werden…
…unterliegen, verleiht der Körperschaft keine Vergleichbarkeit mit einer transparenten Personengesellschaft. Das Tatbestandselement der Lizenzgebührenzahlung an eine in Irland ansässige Person ist daher im Fall einer irischen "unlimited company" erfüllt und bei Vorliegen einer irischen Ansässigkeitsbestätigung auf dem Vordruck ZS-QU2 auch entsprechend dokumentiert. Die Frage…
…Besteuerungsrecht an den urheberrechtlichen Lizenzgebühren steht dem Ansässigkeitsstaat, im vorliegenden Fall sonach Österreich zu. Nur wenn die Urheberrechte Teil des Betriebsvermögens der ausländischen festen Einrichtung würden, wenn folglich die ausländische feste Einrichtung es ist, die diese Urheberrechte verwertet, wären die Lizenzgebühren als Betriebseinnahmen der ausländischen…
…Betriebstättenattraktionsprinzip ist im DBA aus dem Jahr 1996 aufgegeben worden, sodass nach Art. 12 des neuen Abkommens die Lizenzgebühren in Österreich steuerfrei sind. Das neue Abkommen gilt für die Abzugsbesteuerung ab 1. April 1998. Der Umstand, dass das alte Abkommen im Bereich der veranlagten Steuern…
Hat ein österreichischer Steuerpflichtiger mit der schweizerischen Zweigniederlassung einer niederländischen Kapitalgesellschaft einen Vertrag über die Nutzung von Immaterialgüterrechten abgeschlossen und demzufolge Lizenzgebühren an die schweizerische Niederlassung zu entrichten, dann sind diese Lizenzgebührenzahlungen gemäß dem österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommen von der österreichischen Abzugsbesteuerung zu entlasten. Soll diese…
Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Slowenien…
Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung…
…z.B. im Fall des Erkennens fehlender Reziprozität). Vorsorglich wird allerdings noch Folgendes (aus EAS.886) beigefügt: Die Steuerentlastung nach Art. 13 DBA-Niederlande hängt davon ab, dass die Lizenzgebührenzahlungen nach Maßgabe der §§ 21 bis 24 BAO der Schwestergesellschaft auch tatsächlich steuerlich zuzurechnen sind. Dies…
…§ 100 Abs. 1 und 2 EStG 1988 auf Punkt "Tz. 3 Lizenzgebühren" des Berichtes über das Ergebnis der Außenprüfung vom 31.01.2011, ABNr. Nummer123, verwiesen. Im Zuge des weiteren Verfahrens legte das Finanzamt dem Richter beim BFG die Bescheide an die C.1 U…
…worden sei, in geeigneter Form den Nachweis zu erbringen, dass die J-A Patentinhaberin jener Patente sei, für die Lizenzgebühren zu entrichten seien. Im Hinblick auf die erstmals bei der Schlussbesprechung am 30. September 1999 (und dann auch am 2. Oktober 1999) vorgelegten Patenturkunden, Patentschriften…
…für das Jahr 2000 vom 4. März 2002 Berufung. Darin wandte sich die steuerliche Vertreterin der Bw. ebenfalls gegen die Nichtanerkennung von Lizenzgebühren (1998: 627.951,00 S, 1999: 416.299,00 S, 2000: 222.662,72 S) und führte ergänzend aus, dass nur deshalb…
Entrichtet eine österreichische Konzerntochtergesellschaft Lizenzgebühren an eine schweizerische Kollektivgesellschaft (eine der OG vergleichbare Personengesellschaft) mit deutschen Gesellschaftern, dann sind diese Lizenzgebühren nicht durch das österreichisch-schweizerische Abkommen vor der Quellenbesteuerung nach § 99 EStG 1988 geschützt, weil nach dem Recht aller beteiligten Staaten die schweizerische Personengesellschaft…
…Einkünftezurechnung VwGH 10.12.1997, 93/13/0185, VwGH 26.07.2000, 97/14/0070, VwGH 09.12.2004, 2002/14/0074, VwGH 10.08.2005, 2001/13/0018) untersucht werden, ob die Lizenzgebühren der schweizerischen Gesellschaft zurechenbar sind. Bundesministerium für Finanzen, 12. Mai 2006