Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2632
Lizenzgebühren im Dreiecksverhältnis
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0390-IV/4/2005vom 07.07.2005
Wortlaut laut Findok
Hat ein österreichischer
Steuerpflichtiger mit der schweizerischen Zweigniederlassung einer
niederländischen Kapitalgesellschaft einen Vertrag über die Nutzung
von Immaterialgüterrechten abgeschlossen und demzufolge Lizenzgebühren
an die schweizerische Niederlassung zu entrichten, dann sind diese
Lizenzgebührenzahlungen gemäß dem
österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommen von der
österreichischen Abzugsbesteuerung zu entlasten. Soll diese Entlastung
unmittelbar an der Quelle vorgenommen werden, dann sind die Regelungen der
DBA-Entlastungsverordnung (BGBl. III Nr. 92/2005) zu beachten, aus denen sich
ergibt, dass die Grundverantwortung für die sachliche Richtigkeit des
unterlassenen Steuerabzuges dem österreichischen Steuerpflichtigen
auferlegt ist.
7. Juli
2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 13 DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
- DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0390-IV/4/2005
- Stammnummer
- 24865
- Gültig
- 07.07.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF