RIS AI

Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2632

Lizenzgebühren im Dreiecksverhältnis

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0390-IV/4/2005vom 07.07.2005

Wortlaut laut Findok

Hat ein österreichischer Steuerpflichtiger mit der schweizerischen Zweigniederlassung einer niederländischen Kapitalgesellschaft einen Vertrag über die Nutzung von Immaterialgüterrechten abgeschlossen und demzufolge Lizenzgebühren an die schweizerische Niederlassung zu entrichten, dann sind diese Lizenzgebührenzahlungen gemäß dem österreichisch-niederländischen Doppelbesteuerungsabkommen von der österreichischen Abzugsbesteuerung zu entlasten. Soll diese Entlastung unmittelbar an der Quelle vorgenommen werden, dann sind die Regelungen der DBA-Entlastungsverordnung (BGBl. III Nr. 92/2005) zu beachten, aus denen sich ergibt, dass die Grundverantwortung für die sachliche Richtigkeit des unterlassenen Steuerabzuges dem österreichischen Steuerpflichtigen auferlegt ist. 7. Juli 2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

DreiecksverhältnisLizenzgebührenDBA-Entlastungsverordnung

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0390-IV/4/2005
Stammnummer
24865
Gültig
07.07.2005 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF