Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2658
Slowenische Lizenzgebühren
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0755-IV/4/2005vom 01.12.2005
Wortlaut laut Findok
Lizenzgebühren, die von
slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte
österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen
gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10%igen
Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen
sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Slowenien von der
Besteuerung ausgenommen (EAS 2543)
Die sprachliche Fassung von Artikel 12 DBA-Slowenien
schließt sich der sprachlichen Konzeption von Artikel 11 (betr. Zinsen)
des OECD-Musterabkommens an; darnach legt Absatz 1 die Steuerberechtigung des
Ansässigkeitsstaates fest, wohingegen Absatz 2 die Steuerberechtigung des
Quellenstaates bestimmt. Während Artikel 11 Abs. 2 des OECD-MA eine
Quellensteuerberechtigung für sämtliche Arten von Zinsen vorsieht,
geschieht dies in Artikel 12 Abs. 2 bei Lizenzgebühren aber nur für
konzerninterne Lizenzgebühren; alle anderen Lizenzgebühren sind daher
im Quellenstaat steuerlich vollständig zu entlasten (ebenfalls
EAS 2543). In einer Besprechung im slowenischen Finanzministerium am
14. Oktober 2005 hat sich die slowenische Seite dieser Auslegung
angeschlossen. Allerdings wurde vereinbart, im Hinblick auf das Wirksamwerden
der Zinsen- und Lizenzgebührenrichtlinie der EU das Abkommen für die
Zukunft einer Revision zu unterziehen. Die Aufnahme von Revisionsverhandlungen
ist in der ersten Jahreshälfte 2006 vorgesehen.
1. Dezember
2005 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die Richtigkeit der
Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 12 DBA SLO (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowenien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 4/1999
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0755-IV/4/2005
- Stammnummer
- 24928
- Gültig
- 01.12.2005 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF