Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2488
Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwesterngesellschaften
geltende FassungEAS-AuskunftT 36/1-IV/4/04vom 15.07.2004
Wortlaut laut Findok
Werden von einer österreichischen
Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische
Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein
Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt.
Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in
die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer
inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung, wenn sie an eine Gesellschaft
gezahlt werden, die mittelbar oder unmittelbar an der die Lizenzgebühren
zahlenden österreichischen Gesellschaft beteiligt ist (EAS.283 und 693).
Diese Auffassung ist im Rahmen eines österreichisch-niederländischen
Verständigungsverfahrens 1995 mit den Niederlanden akkordiert worden
(EAS.2415).
Ab 2004 ist aber nicht mehr auf diese Abkommensregelung
zurückzugreifen, weil sich nach Maßgabe des § 99a Abs. 6 Z. 3
EStG bereits aus dem österreichischen innerstaatlichen Recht die
Verpflichtung zur Steuerfreistellung ergibt, wenn die gemeinsame
Muttergesellschaft ebenfalls im Gemeinschaftsgebiet der EU ansässig
ist.
15. Juli
2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA NL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Niederlande (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 191/1971
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- T 36/1-IV/4/04
- Stammnummer
- 14950
- Gültig
- 15.07.2004 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF