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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2488

Lizenzgebührenzahlungen an niederländische Schwesterngesellschaften

geltende FassungEAS-AuskunftT 36/1-IV/4/04vom 15.07.2004

Wortlaut laut Findok

Werden von einer österreichischen Kapitalgesellschaft Lizenzgebühren an eine niederländische Schwestergesellschaft gezahlt, so erscheint die Auffassung vertretbar, dass kein Anwendungsfall des Art. 13 Abs. 2 DBA-Niederlande vorliegt. Denn nach der zitierten Abkommensbestimmung unterliegen in die Niederlande fließende Lizenzgebühren nur dann einer inländischen 10%igen Quellensteuerbelastung, wenn sie an eine Gesellschaft gezahlt werden, die mittelbar oder unmittelbar an der die Lizenzgebühren zahlenden österreichischen Gesellschaft beteiligt ist (EAS.283 und 693). Diese Auffassung ist im Rahmen eines österreichisch-niederländischen Verständigungsverfahrens 1995 mit den Niederlanden akkordiert worden (EAS.2415). Ab 2004 ist aber nicht mehr auf diese Abkommensregelung zurückzugreifen, weil sich nach Maßgabe des § 99a Abs. 6 Z. 3 EStG bereits aus dem österreichischen innerstaatlichen Recht die Verpflichtung zur Steuerfreistellung ergibt, wenn die gemeinsame Muttergesellschaft ebenfalls im Gemeinschaftsgebiet der EU ansässig ist. 15. Juli 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

Lizenzgebührenniederländische Schwesterngesellschaft

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
T 36/1-IV/4/04
Stammnummer
14950
Gültig
15.07.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF