Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2766
Rückerstattung slowenischer Lizenzgebühren
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0483-IV/4/2006vom 24.08.2006
Wortlaut laut Findok
Lizenzgebühren, die von
slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte
österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen
gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer
10-prozentigen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen
Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens
in Slowenien von der Besteuerung ausgenommen (EAS 2543, EAS 2658). Slowenien hat
das DBA in dieser Hinsicht jedoch anders ausgelegt, allerdings in einem
Notenwechsel im April 2006 zugesichert, für den Zeitraum ab 1. Jänner
2005 (Einführung der slowenischen Abzugsbesteuerung) bis zum 31. Dezember
2006 über Antrag betroffener österreichischer
Lizenzgebührenempfänger die slowenische Abzugssteuer
rückzuerstatten. Ab 1. Jänner 2007 wird das Doppelbesteuerungsabkommen
revidiert und für sämtliche Lizenzgebühren einheitlich eine
5-prozentige Quellensteuer vorgesehen.
Rückerstattungsanträge sind unter Verwendung des
Vordruckes MF-DURSobr.KIDO 11 (Request for
refund of tax on royalties based on the provisions of a treaty for the avoidance
of double taxation of income) an das zuständige slowenische
Finanzamt zu senden. Wurde in der Vergangenheit ein auf dem Vordruck
MF-DURSobr.KIDO 3 (Request for reduction or
exemption of tax on royalties based on the provisions of a treaty for the
avoidance of double taxation of income) gestellter Antrag auf
Quellensteuerentlastung abgewiesen, dann ist in dem Rückerstattungsantrag
auch Datum und Geschäftszahl der abweislichen Entscheidung
anzugeben.
Bundesministerium für Finanzen, 24. August 2006
Normen und Schlagworte
- Art. 12 Abs. 1 DBA SLO (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowenien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 4/1999
- Art. 12 Abs. 2 DBA SLO (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Slowenien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. III Nr. 4/1999
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0483-IV/4/2006
- Stammnummer
- 24221
- Gültig
- 24.08.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF