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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 2543

Slowenische Lizenzgebühren an mittelbar verbundene österr. Kapitalgesellschaften

geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0311-IV/4/2004vom 21.12.2004

Wortlaut laut Findok

  Lizenzgebühren, die von slowenischen Kapitalgesellschaften an unmittelbar zu mehr als 25% beteiligte österreichische Kapitalgesellschaften gezahlt werden, dürfen gemäß Artikel 12 Abs. 2 DBA-Slowenien in Slowenien einer 10-prozentigen Quellenbesteuerung unterworfen werden. Alle anderen Lizenzgebührenzahlungen sind gemäß Art. 12 Abs. 1 des Abkommens in Slowenien von der Besteuerung ausgenommen; dies gilt daher auch für slowenische Lizenzgebührenzahlungen die über eine österreichische Personengesellschaft an eine Kommanditisten-GmbH durchfließen, die im Wege einer Tochtergesellschaft zu 75% an der lizenzgebührenzahlenden slowenischen Unternehmung beteiligt ist. Die sprachliche Fassung von Artikel 12 DBA-Slowenien schließt sich der sprachlichen Konzeption von Artikel 11 (betr. Zinsen) des OECD-Musterabkommens an; danach legt Absatz 1 die Steuerberechtigung des Ansässigkeitsstaates fest, wohingegen Absatz 2 die Steuerberechtigung des Quellenstaates bestimmt. Während Artikel 11 Absatz 2 des OECD-MA eine Quellensteuerberechtigung für sämtliche Arten von Zinsen vorsieht, geschieht dies in Artikel 12 Absatz 2 bei Lizenzgebühren aber nur für konzerninterne Lizenzgebühren. Alle anderen Lizenzgebühren sind daher im Quellenstaat steuerlich vollständig zu entlasten. Sollte auf slowenischer Seite im gegebenen Zusammenhang eine andere Auffassung vertreten werden, nämlich jene, dass Art. 12 Abs. 1 dem Quellenstaat das uneingeschränkte Besteuerungsrecht belasse, müsste die Angelegenheit im Rahmen eines Verständigungsverfahrens einer Klärung zugeführt werden. 21. Dezember 2004 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Lizenzgebühren

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
BMF-010221/0311-IV/4/2004
Stammnummer
20803
Gültig
21.12.2004 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF