Findok · EAS-Auskünfte
EAS 2731
Lizenzgebührenzahlungen an eine schweizerische Konzern-Sitzgesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftBMF-010221/0268-IV/4/2006vom 12.05.2006
Wortlaut laut Findok
Auf Grund des Artikels 15 des Abkommens
zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz über die
Besteuerung von Zinserträgen (EU-Zinssteuerabkommen) ist § 99a EStG
1988 sinngemäß auch im Verhältnis zur Schweiz anzuwenden (EStR
2000 Rz 8016a). Die Steuerfreistellung in Österreich setzt aber nach
§ 99a EStG 1988 voraus, dass die Lizenzgebühren im Empfängerstaat
einer Einkommensbesteuerung unterliegen, "ohne von ihr befreit zu sein"
("subject-to-tax-Klausel").
Dem EU-Zinssteuerabkommen wird nicht der Sinn beigemessen
werden können, für EU-Gesellschaften, die steuerpflichtige
Lizenzgebühren von österreichischen Konzerngesellschaften beziehen,
die Möglichkeit einer Steuervermeidung zu bieten. Und zwar dadurch, dass
diese Lizenzgebühren in eine ihnen gehörende schweizerische
Sitzgesellschaft umgelenkt werden, sodass sie einer Besteuerung in
Österreich und den anderen EU-Staaten entzogen sind und schließlich
auch in der Schweiz nicht - oder kaum - besteuert werden.
Die durch "sinngemäße" Anwendung von § 99a
EStG 1988 erfolgte Umsetzung des EU-Zinssteuerabkommens wird daher nach
Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen - die allerdings noch nicht
mit der Schweiz oder anderen EU-Staaten abgestimmt worden ist - erfordern, dass
auf kantonaler und Gemeindeebene keine Steuerbefreiung für die in
Österreich freizustellenden Lizenzgebühren gewährt wird.
Die in § 99a Abs. 5 letzter Satz EStG 1988
ausdrücklich verankerte "subject to tax-Klausel" findet sich zwar nicht im
österreichisch-schweizerischen DBA, das - nach Ratifikation eines im
März unterzeichneten Revisionsprotokolls - rückwirkend mit 1.
Jänner 2006 Quellensteuerfreiheit für Lizenzgebühren vorsehen
wird. Ist eine Umgehung österreichischer Steuern zu befürchten, dann
müsste hier auf der Grundlage der einschlägigen Judikatur des
Verwaltungsgerichtshofes (siehe insb. VwGH 22.03.1995, 93/13/0076 betr.
Leistungsunfähigkeit von Briefkastengesellschaften, sowie zur Frage der
Änderung der Einkünftezurechnung VwGH 10.12.1997, 93/13/0185, VwGH
26.07.2000, 97/14/0070, VwGH 09.12.2004, 2002/14/0074, VwGH 10.08.2005,
2001/13/0018) untersucht werden, ob die Lizenzgebühren der schweizerischen
Gesellschaft zurechenbar sind.
Bundesministerium für Finanzen, 12. Mai 2006
Normen und Schlagworte
- § 99a EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- Art. 15 Abkommen EG - Schweiz - Besteuerung von Zinserträgen, ABl. Nr. L 385 vom 29.12.2004 S. 30
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- BMF-010221/0268-IV/4/2006
- Stammnummer
- 36437
- Gültig
- 12.05.2006 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF