Findok · EAS-Auskünfte
EAS 1199
Deutsche GVL-Tantiemen
geltende FassungEAS-AuskunftP 307/1-IV/4/97vom 12.01.1998
Wortlaut laut Findok
Erhält ein in Österreich
ansässiger Künstler von der deutschen Gesellschaft zur Verwertung von
Leistungsschutzrechten Zahlungen, die als Abgeltung für die
Überlassung von Urheberrechten an tonkünstlerischen Werken zu
qualifizieren sind, dann wäre die Vornahme eines 25%igen deutschen
Steuerabzuges durch Artikel 12 DBA-Deutschland nicht gedeckt. Denn nach dieser
Abkommensbestimmung sind urheberrechtliche Lizenzgebühren von der
Quellenbesteuerung freizustellen.
Eine andere Betrachtung wäre nur dann anzustellen,
wenn es sich bei den genannten Zahlungen um Vergütungen für einen
künstlerischen Auftritt in Deutschland, also nicht um eine bloße
Abgeltung einer Erlaubnis zur Rechtsverwertung (Passivleistung), sondern um eine
Abgeltung der künstlerischen Leistung (Aktivleistung) gehandelt
hätte.
Nur eine solche Vergütung für die aktive
musikalische Darbietung, gegebenenfalls einschließlich der Vergütung
für die Direktübertragung im Rundfunk, wäre nach Artikel 8
DBA-Deutschland zu behandeln und in Deutschland steuerpflichtig (siehe hiezu
auch Z. 18 des OECD-Kommentars zu Art 12 OECD-MA).
Im Fall eines gemischten Vertrages, bei dem die
musikalische Darbietung (die Aktivleistung) auf Grund desselben oder eines
gesonderten Vertrages aufgezeichnet wird und in dem sich der Künstler die
Zahlung von Lizenzgebühren für den Verkauf und/oder das
öffentliche Abspielen der Schallplatten vertraglich ausbedungen hat, fallen
nach der zitierten Kommentarmeinung die Vergütungen insoweit wieder unter
Artikel 12 (urheberrechtliche Lizenzgebühren) und sind in Deutschland
steuerfrei zu stellen.
12.
Jänner 1998 Für den Bundesminister: Dr.
Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA D (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Bundesrepublik Deutschland (Einkommen und Vermögen), BGBl. Nr. 221/1955
AbzugsbesteuerungLizenzgebührVerwertung der UrheberrechteSteuerfreistellungQuellensteuerkünstlerische TätigkeitPassiveinkünfteMusiker
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 307/1-IV/4/97
- Stammnummer
- 13973
- Gültig
- 12.01.1998 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF