…die Rückerstattung der von ihren Honoraren einbehaltenen österreichischen Steuer zu beantragen. Im Rückerstattungsverfahren kann von Seiten des Finanzamtes die Beibringung von amtlichen Ansässigkeitsbescheinigungen verlangt werden und es könnte der Frage der steuerlichen Erfassung der Honorare in den ausländischen Staaten nachgegangen werden. Hinsichtlich der deutschen Fachkräfte…
…geheiratet und in Liechtenstein eine Familie gegründet hat und der nach der Scheidung weiterhin in Liechtenstein lebt, der Bestand des Lebensmittelpunktes in Liechtenstein anerkannt und liegt ein amtliche Ansässigkeitsbescheinigung der liechtensteinischen Steuerverwaltung vor, dann wird der Besitz einer bloß befristeten (aber verlängerbaren) "Aufenthaltsbewilligung-EWR" gemäß…
…AÖF Nr. 31/1986, eine amtliche Ansässigkeitsbescheinigung des kanadischen Lizenzgebührenempfängers beigebracht werden. In dieser Bescheinigung muss bestätigt werden, dass der Lizenzgebührenempfänger in Kanada als "ansässig im Sinn des Doppelbesteuerungsabkommens" angesehen wird. In der vorgelegten Bescheinigung (Certificate of Fiscal Domicile des Taxation Centre in Ottawa) wird…
…des DBA-Südafrika geltend, dann ist ihm zumutbar, dass er als Nachweis der Abkommensberechtigung eine amtliche Ansässigkeitsbescheinigung der südafrikanischen Steuerverwaltung oder wenigstens einen südafrikanischen Besteuerungsnachweis beibringt. Wird anstelle dessen ein bloßer Mietvertrag über bloß monatsweise befristete Anmietungen einer Wohnung in Südafrika vorgelegt, dann vermag dies…
…wenn eine amtliche Ansässigkeitsbescheinigung der belgischen Agentur vorliegt (AÖF Nr. 31/1986) und der Zufluss der Vergütungen an diese Agentur dokumentiert ist (zB durch den Überweisungsbeleg auf ein Konto der belgischen Gesellschaft). Werden Beträge an der belgischen Agentur "vorbeigeschleust" und besteht damit Grund zur Annahme…
…hingewiesen. Danach müssten amtliche Ansässigkeitsbescheinigungen beigebracht werden, für deren Ausstellung im Verhältnis zu Deutschland und zu den Niederlanden gesonderte Vordrucke (ZS-BRD1 und ZS-NL1) aufgelegt sind. Es ist nicht zu beanstanden, wenn solche Ansässigkeitsbescheinigungen erst nach der Honorarauszahlung vorgelegt werden, sofern dies innerhalb angemessener…
…amtliche Ansässigkeitsbescheinigung) und allfälliger ergänzender Auskünfte und Dokumentationen einen Rückerstattungsanspruch der ausländischen Holdinggesellschaft anerkennen würde. Hiedurch wird dem Amt keine zusätzliche Arbeit verursacht, da es sich mit diesen Fragen in einem der Gewinnausschüttung folgenden Rückerstattungsverfahren ohnedies auseinandersetzen müsste; die amtliche Kontrolle wird sonach nur der…
…des DBA-Südafrika geltend, dann ist ihm zumutbar, dass er als Nachweis der Abkommensberechtigung eine amtliche Ansässigkeitsbescheinigung der südafrikanischen Steuerverwaltung oder wenigstens einen südafrikanischen Besteuerungsnachweis beibringt. Wird anstelle dessen ein bloßer Mietvertrag über bloß monatsweise befristete Anmietungen einer Wohnung in Südafrika vorgelegt, dann vermag dies…
…Abs. 2 der DBA-Entlastungsverordnung, BGBl. III Nr. 92/2005 zu sorgen, wobei jedoch keine amtliche Ansässigkeitsbescheinigung erforderlich ist, wenn die Vergütungen den Jahresbetrag von 10.000 Euro nicht übersteigen; diese wäre nur bei Bestand eines inländischen Zweitwohnsitzes nötig. Bundesministerium für Finanzen, 3. März 2006
…zuzurechnen ist. Im allgemeinen wird dieser Nachweis dann als erbracht anzusehen sein, wenn eine amtliche Ansässigkeitsbescheinigung der kanadischen Gesellschaft vorliegt (AÖF Nr. 31/1986) und der Zufluss des Produzentenhonorars an diese Gesellschaft dokumentiert ist (zB durch den Überweisungsbeleg auf ein Konto der kanadischen Gesellschaft). Wird…
…tatsächlich einer in der CSFR ansässigen Person zufließen. Dieser Ansässigkeitsnachweis kann gemäß Abs. 5 des Erlasses des BMF vom 20. Dezember 1985, AÖFV. Nr. 31/1986, durch eine amtliche Ansässigkeitsbescheinigung erbracht werden. 21. November 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…amtliche Ansässigkeitsbescheinigung) und allfälliger ergänzender Auskünfte und Dokumentationen einen Rückerstattungsanspruch der ausländischen Holdinggesellschaft anerkennen würde. Hiedurch wird dem Amt keine zusätzliche Arbeit verursacht, da es sich mit diesen Fragen in einem der Gewinnausschüttung folgenden Rückerstattungsverfahren ohnedies auseinandersetzen müsste; die amtliche Kontrolle wird sonach nur der…
…amtliche Ansässigkeitsbescheinigung) und allfälliger ergänzender Auskünfte und Dokumentationen einen Rückerstattungsanspruch der ausländischen Holdinggesellschaft anerkennen würde. Hiedurch wird dem Amt keine zusätzliche Arbeit verursacht, da es sich mit diesen Fragen in einem der Gewinnausschüttung folgenden Rückerstattungsverfahren ohnedies auseinandersetzen müsste; die amtliche Kontrolle wird sonach nur der…
…der Abzugsverpflichtete in der Lage ist, das Vorliegen der Abkommensvoraussetzungen nachzuweisen, müßten die ausländischen Vortragenden (bzw. die ausländischen Firmen) eine amtliche Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen können (AÖFV. Nr. 31/1986). Mit dieser Bescheinigung bestätigt die ausländische Steuerverwaltung daß der betreffende Vortragende (bzw. die betreffende Firma) im Sinn…
…zur Dienstleistung in das Ausland entsandt, behält er aber seinen österreichischen Wohnsitz als Zweitwohnsitz bei, dann kann vom zuständigen Wohnsitzfinanzamt bei Bedarf eine österreichische Ansässigkeitsbescheinigung ausgestellt werden, wenn der Dienstnehmer auf Grund seines Zweitwohnsitzes der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegt (dh. keine beschränkte Steuerpflicht gem…
…wird von dem zur Entscheidung zuständigen österreichischen Finanzamt als Nachweis über die Abkommensberechtigung gemäß AÖF Nr. 31/1986 idF. 364/1988 eine amtliche britische Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-GB1 abzuverlangen sein. 28. April 1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ungarischen und deutschen Mitwirkenden sind daher - mangels inländischer Betriebstätte - von der Abzugsbesteuerung zu entlasten; dies allerdings unter der Voraussetzung, dass amtliche ausländische Ansässigkeitsbescheinigungen beigebracht werden können; denn die in Österreich freizustellenden Vergütungen unterliegen in den Ansässigkeitsstaaten der Besteuerung. 21. November 1995 Für den Bundesminister: Dr…
…ausgeschlossen, wenn die Vortragenden überhaupt keine ausländische Wohnadresse angeben oder wenn sich beispielsweise nachträglich herausstellt, dass sie lediglich ausländische Scheinadressen angegeben haben. Für die Erteilung einer ausländischen Ansässigkeitsbescheinigung an ausländische Vortragende sind keine besonderen österreichischen Formblätter aufgelegt. Wenn ein deutsches Finanzamt bescheinigt "dass Herr ..... lt…
…Auftraggeber ein amtlicher polnischer Nachweis darüber vorliegen, dass die Studenten im Sinn der Abkommensbestimmungen in Polen ansässig sind; ein derartiger Ansässigkeitsnachweis könnte nur von den zuständigen polnischen Steuerbehörden ausgestellt werden. Zur Vermeidung eines sonst eintretenden Haftungsrisikos sollte bei Fehlen einer solchen amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung der Steuerabzug…
…1985, AÖFV. Nr. 31/1986 idF 364/1988 (Beibringung amtlicher Ansässigkeitsbescheinigungen der Agenturen) eingehalten, kann die inländische Kulturvereinigung die Vornahme des Steuerabzuges unterlassen. Dies ändert allerdings nichts an der Steuerpflicht der im Inland auftretenden Künstler, die allerdings dann nicht mehr im Haftungsweg gegenüber der Kulturvereinigung…