Findok · EAS-Auskünfte
EAS 56
Vergabe von Restaurationsarbeiten an polnische Studenten
geltende FassungEAS-AuskunftB 3200/1/1-IV/4/91vom 05.12.1991
Wortlaut laut Findok
Werden von einer in Österreich ansässigen
selbständig tätigen Restauratorin bei inländischen
Freskenrestaurierungen in Kirchen und Klöstern polnische Studenten auf
Werkvertragsbasis für Zeiträume von 4 bis 6 Wochen beschäftigt,
und wird diese Tätigkeit der polnischen Studenten vom zuständigen
Finanzamt ebenfalls als selbständige Tätigkeit gewertet, tritt
für die österreichische Restauratorin die Verpflichtung ein, von den
ausbezahlten Honoraren gemäß
§ 99 EStG einen 20%igen Steuerabzug
vorzunehmen. Vorsorglich wird angemerkt, dass die Tätigkeit der
Restauratoren kunsthandwerklicher Art ist und daher den Einkünften aus
Gewerbebetrieb zugerechnet wird (AÖFV. Nr. 181/1988).
Nach Maßgabe des Artikels 7 des
österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommens sind aber in Polen
ansässige und in Österreich selbständig tätige Personen
berechtigt, eine Entlastung von der österreichischen Besteuerung zu
verlangen. Gemäß dem BMF-Erlass vom 20. Dez. 1985, AÖFV. Nr.
31/1986, muss dem österreichischen Auftraggeber ein
amtlicher polnischer Nachweis
darüber vorliegen, dass die Studenten im
Sinn der Abkommensbestimmungen in Polen ansässig sind; ein
derartiger Ansässigkeitsnachweis könnte nur von den zuständigen
polnischen Steuerbehörden ausgestellt werden.
Zur Vermeidung eines sonst eintretenden Haftungsrisikos
sollte bei Fehlen einer solchen amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung der
Steuerabzug in Österreich vorgenommen werden; von den polnischen Studenten
könnte sodann ein Steuerrückerstattungsantrag gemäß
§
240 BAO bei jenem Finanzamt eingebracht werden, an das die Abzugssteuer nach
§ 99 EStG abgeführt wurde.
In umsatzsteuerlicher Hinsicht können die Leistungen
der polnischen Studenten unter Inanspruchnahme der Regelungen der Verordnung
BGBl. Nr. 800/1974 umsatzsteuerfrei in Österreich ausgeführt
werden.
5. Dezember
1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 7 DBA PL (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Polen (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 384/1975
Werkvertraggewerbliche TätigkeitAbzugsbesteuerungAbzugssteuerSteuerentlastungAnsässigkeitsbescheinigungAnsässigkeitsbestätigungSteuerbefreiungRückerstattungSteuerrückerstattungRückzahlungsantrag
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 3200/1/1-IV/4/91
- Stammnummer
- 18510
- Gültig
- 05.12.1991 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF