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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 56

Vergabe von Restaurationsarbeiten an polnische Studenten

geltende FassungEAS-AuskunftB 3200/1/1-IV/4/91vom 05.12.1991

Wortlaut laut Findok

  Werden von einer in Österreich ansässigen selbständig tätigen Restauratorin bei inländischen Freskenrestaurierungen in Kirchen und Klöstern polnische Studenten auf Werkvertragsbasis für Zeiträume von 4 bis 6 Wochen beschäftigt, und wird diese Tätigkeit der polnischen Studenten vom zuständigen Finanzamt ebenfalls als selbständige Tätigkeit gewertet, tritt für die österreichische Restauratorin die Verpflichtung ein, von den ausbezahlten Honoraren gemäß § 99 EStG einen 20%igen Steuerabzug vorzunehmen. Vorsorglich wird angemerkt, dass die Tätigkeit der Restauratoren kunsthandwerklicher Art ist und daher den Einkünften aus Gewerbebetrieb zugerechnet wird (AÖFV. Nr. 181/1988). Nach Maßgabe des Artikels 7 des österreichisch-polnischen Doppelbesteuerungsabkommens sind aber in Polen ansässige und in Österreich selbständig tätige Personen berechtigt, eine Entlastung von der österreichischen Besteuerung zu verlangen. Gemäß dem BMF-Erlass vom 20. Dez. 1985, AÖFV. Nr. 31/1986, muss dem österreichischen Auftraggeber ein amtlicher polnischer Nachweis darüber vorliegen, dass die Studenten im Sinn der Abkommensbestimmungen in Polen ansässig sind; ein derartiger Ansässigkeitsnachweis könnte nur von den zuständigen polnischen Steuerbehörden ausgestellt werden. Zur Vermeidung eines sonst eintretenden Haftungsrisikos sollte bei Fehlen einer solchen amtlichen Ansässigkeitsbescheinigung der Steuerabzug in Österreich vorgenommen werden; von den polnischen Studenten könnte sodann ein Steuerrückerstattungsantrag gemäß § 240 BAO bei jenem Finanzamt eingebracht werden, an das die Abzugssteuer nach § 99 EStG abgeführt wurde. In umsatzsteuerlicher Hinsicht können die Leistungen der polnischen Studenten unter Inanspruchnahme der Regelungen der Verordnung BGBl. Nr. 800/1974 umsatzsteuerfrei in Österreich ausgeführt werden. 5. Dezember 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

Werkvertraggewerbliche TätigkeitAbzugsbesteuerungAbzugssteuerSteuerentlastungAnsässigkeitsbescheinigungAnsässigkeitsbestätigungSteuerbefreiungRückerstattungSteuerrückerstattungRückzahlungsantrag

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 3200/1/1-IV/4/91
Stammnummer
18510
Gültig
05.12.1991 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF