…auszuscheiden. Wird die Steuer innerhalb der nächsten neun Jahre tatsächlich nicht rückerstattet, ist die Steuerbelastung des ursprünglich zu beurteilenden Wirtschaftsjahres neu zu ermitteln. Führt die tatsächliche Nicht-Rückerstattung der Steuer insoweit zu einer Veränderung der Steuerbelastung, sodass das Kriterium der Niedrigbesteuerung nicht mehr erfüllt ist…
3.3.35 SV-Rückerstattung (§ 3 Abs. 1 Z 34 EStG 1988) Rz 112d: Die Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen, die gemäß § 33 Abs. 8 EStG 1988 im Wege der Einkommensteuerveranlagung erfolgt, stellt keine steuerpflichtige Einnahme dar. Das gilt auch für die Beitragsgutschrift gemäß § 24d des Bauern…
11.12 SV-Rückerstattung und Erstattung Absetzbeträge (§ 33 Abs. 8 EStG 1988) Rz 811: Für Steuerpflichtige, die Anspruch auf den Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag haben, gilt: Ergibt sich bei der Steuerberechnung nach § 33 Abs. 1 und 2 EStG 1988 ein Betrag unter null, ist der Alleinverdiener…
42.6.5.3 Datenübermittlung in FinanzOnline42.6.4.4 Rückerstattung einer Zahlung 42.6.5.3.1 Zulassung zur Datenübermittlung in FinanzOnline Rz 1203612031: § 10 Abs. 1 Sonderausgaben-DÜV regelt die Zulassung zum Verfahren der Sonderausgaben-Datenübermittlung in FinanzOnline. Mit der Zulassung ist zugleich…
25.1.327.1.3 Beteiligungsertragsbefreiung und KESt-Rückerstattung Rz 1486: Die Beteiligungsertragsbefreiung des § 10 KStG 1988 ist für gemäß § 1 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 beschränkt steuerpflichtige Körperschaften in der Regel nicht anzuwenden und daher unterliegen Ausschüttungen an gemäß § 1 Abs. 3 Z…
…Jänner 2007 wird das Doppelbesteuerungsabkommen revidiert und für sämtliche Lizenzgebühren einheitlich eine 5-prozentige Quellensteuer vorgesehen. Rückerstattungsanträge sind unter Verwendung des Vordruckes MF-DURSobr.KIDO 11 (Request for refund of tax on royalties based on the provisions of a treaty for the avoidance of double…
…erfolgt ist und Darstellung der Fehlerquelle und Neuberechnung des Einmalzahlungsbetrages in korrekter Höhe durch einen steuerlichen Vertreter oder durch die Zahlstelle und Ausweis des Rückerstattungsbetrages (Differenz zwischen der tatsächlich entrichteten Einmalzahlung und der korrekt berechneten Einmalzahlung). Bei Erhebung der Einmalzahlung trotz Erteilung der Ermächtigung zur…
…Förderungen". Sofern ein Vertragspartner der COFAG zu Unrecht finanzielle Leistungen erhalten hat, entstand mit 1. August 2024 in diesem Ausmaß ein öffentlich-rechtlicher Rückerstattungsanspruch (§ 13 COFAG-NoAG), der von dem für die Erhebung der Umsatzsteuer zuständigen Finanzamt nach den Abgabenvorschriften zu prüfen und zu erheben (…
…15/5, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 29. November 2024 gegen den Rückerstattungsbescheid gemäß § 15 Abs 2 COFAG-NoAG des Finanzamtes für Großbetriebe vom 14. Oktober 2024 betreffend Ausfallsbonus III für 03/2022 in Höhe von 80.000,00 Euro zu Recht: I. Die…
…der vom nationalen Gesetzgeber zu diesem Zweck geschaffenen Bestimmungen der §§ 13 ff COFAG-NoAG zurückzufordern, wobei sich der Rückerstattungsanspruch gemäß § 14 Abs 2 Z 2 COFAG-NoAG aus "dem Differenzbetrag zwischen dem Auszahlungsbetrag und jenem Betrag, der dem Vertragspartner beihilfenrechtlich als finanzielle Leistung zusteht", errechnet…
…den Richter***R1*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***R2*** und ***R3*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch die ***24***, über die Beschwerden vom 26. Februar 2025 gegen die Rückerstattungsbescheide gemäß § 15 Abs.2 COFAG-NoAG des Finanzamtes Österreich vom 29. November 2024, Steuernummer ***BF1StNr1***…
…der Gleichbehandlung der Schuldner und der Sicherstellung eines gesetzeskonformen Budgetvollzuges überführt. Anstelle der zivilrechtlichen Rückforderung von zu Unrecht erhaltenen finanziellen Leistungen tritt der von der Abgabenbehörde einzuhebende öffentlich-rechtliche Rückerstattungsanspruch. Dazu ist zunächst festzuhalten, dass es in der österreichischen Rechtsordnung kein allgemeines Verbot rückwirkender Gesetze…
…Landstraßer Hauptstraße 29, 1030 Wien, über die Beschwerde vom 9. Mai 2025 gegen den Rückerstattungsbescheid gemäß § 15 Abs 2 COFAG-NoAG des Finanzamtes Österreich vom 16. April 2025 betreffend Verlustersatz III im Betrag von 27.776,13 Euro zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß…
Wie oben bereits dargelegt wurde, muss die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Beihilfe nach ständiger Rechtsprechung des EuGH grundsätzlich zu deren Rückforderung durch die nationalen Behörden führen, um die frühere Lage wiederherzustellen (vgl auch EuGH 9.10.2025, C-416/24 und C-417/24, On…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Bescheid Mit Rückerstattungsbescheid vom 27.5.2025 forderte das Finanzamt Österreich (belangte Behörde) einen als Ausfallbonus gewährten Betrag in Höhe von € 16.955,08 zurück. In der Begründung des Bescheides wird angeführt, dass…
…zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Bescheid Mit Rückerstattungsbescheid vom 16.5.2025 forderte das Finanzamt Österreich (belangte Behörde) einen als Ausfallbonus III für März 2022 ausbezahlten Förderungsbetrag in Höhe von € 4.968,67 zurück. In der Begründung wurde angeführt, dass die Auszahlung am 1.8…
…über die Beschwerde vom 21. Mai 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. Mai 2025 betreffend Rückerstattung gemäß § 15 Abs 2 COFAG-NoAG hinsichtlich Ausfallsbonus III für 03/2022 zu Recht: I) Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II) Eine…
…| A3 | 30.057,44 | 2011 | A4 | 117.263,09 | 2012 | A5 | 323.525,09 Mit den Bescheiden vom 3.11.2024 gab die belangte Behörde nach Durchführung einer Außenprüfung den Anträgen auf vollständige Rückerstattung der KESt gemäß …
…Z. 1a KStG 1988 nicht vergleichbar sei, kann im Lichte der oben dargestellten neuern Rechtsprechung des VwGH unterbleiben. Eine ausländische Kapitalanlagegesellschaft hat nämlich - ungeachtet ihrer körperschaftlichen Rechtsform - gemäß den unionsrechtskonformen zitierten Bestimmungen des Investmentfondgesetzes keinen Anspruch auf KESt-Rückerstattung gemäß § 21 Abs. 1 Z. 1a…
…über die Beschwerde vom 19. Mai 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. April 2025 betreffend COFAG-Rückerstattung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 9. Dezember 2025 in Anwesenheit von Mag. Bernhard Pucher und Maximilian Kettner LL.M für SBT Steuerberatungs GmbH & Co…