Findok · EAS-Auskünfte
EAS 121
Britische Bühnenbildner bei inländischen Festspielen
geltende FassungEAS-AuskunftD 1005/1/2-IV/4/92vom 28.04.1992
Wortlaut laut Findok
Bühnenbildner sind von der
"Künstlerklausel" der Doppelbesteuerungsabkommen regelmäßig
nicht erfasst (SWI 1991, S. 257). Ein in Großbritannien ansässiger
Bühnenbildner, der die bühnenbildnerische Gestaltung bei einer
inländischen Festspielveranstaltung übernimmt, fällt daher nicht
unter die Steuerzuteilungsregel des Artikels 17 des DBA-Großbritannien.
Eine inländische Steuerpflicht könnte daher nur in Sonderfällen
eintreten, nämlich nach Artikel 14, wenn für die Ausübung der
inländischen Tätigkeit eine feste Einrichtung (z.B. Büro) zur
Verfügung steht, oder nach Artikel 15, falls das Vertragsverhältnis
zwischen dem Festspielveranstalter und dem Bühnenbildner als Dienstvertrag
zu werten wäre.
In Großbritannien ansässige Bühnenbildner,
die von inländischen Festspielveranstaltern mit der
Bühnenbildkonzeption beauftragt werden, werden daher im allgemeinen
Anspruch auf Entlastung von der Abzugssteuer nach § 99 Z. 1 EStG besitzen,
der durch formlosen Rückerstattungsantrag geltend gemacht werden kann.
Allerdings wird von dem zur Entscheidung zuständigen österreichischen
Finanzamt als Nachweis über die Abkommensberechtigung gemäß
AÖF Nr. 31/1986 idF. 364/1988 eine amtliche britische
Ansässigkeitsbescheinigung auf dem Vordruck ZS-GB1 abzuverlangen
sein.
28. April
1992 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 14 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
- Art. 15 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
- Art. 17 DBA GB (E), Doppelbesteuerungsabkommen Großbritannien und Nordirland (Einkommensteuer), BGBl. Nr. 390/1970
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- D 1005/1/2-IV/4/92
- Stammnummer
- 18509
- Gültig
- 28.04.1992 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF