Findok · EAS-Auskünfte
EAS 762
Honorare an ausländische Mannequins und Dressmen
geltende FassungEAS-AuskunftK 3544/2/1-IV/4/95vom 21.11.1995
Wortlaut laut Findok
Vergütungen an ausländische Mannequins und
Dressmen, die im Rahmen von Werkverträgen bei Modeschauen mit
Unterhaltungswert (Vorführungen auf Bühne mit Musik und Beleuchtung)
in Österreich gezahlt werden, unterliegen dem Steuerabzug gem. § 99
Abs. 1 Z 1 EStG und fallen in dieser Eigenschaft auch unter die Künstler-
und Sportlerklausel der österreichischen DBAs (EAS 108, EAS
196).
Die DBAs mit der Schweiz, Frankreich, Liechtenstein,
Italien und Großbritannien enthalten durchwegs derartige "Künstler-
und Sportlerklauseln", sodass die dort ansässigen Mannequins und Dressmen
durch die DBAs nicht von diesem Steuerabzug freigestellt werden.
Anders ist die Rechtslage im Verhältnis zu Ungarn und
Deutschland. Der Vertrag mit Ungarn enthält überhaupt keine
Künstler- und Sportlerklausel; im Falle Deutschlands ist diese Klausel auf
die freiberuflich Tätigen eingeschränkt und gilt sonach nicht für
gewerblich tätige Mannequins und Dressmen. Die ungarischen und deutschen
Mitwirkenden sind daher - mangels inländischer Betriebstätte - von der
Abzugsbesteuerung zu entlasten; dies allerdings unter der Voraussetzung, dass
amtliche ausländische Ansässigkeitsbescheinigungen beigebracht werden
können; denn die in Österreich freizustellenden Vergütungen
unterliegen in den Ansässigkeitsstaaten der Besteuerung.
21. November
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- OECD-MA, OECD-Musterabkommen
WerkvertragUnterhaltungsdarbietungUnterhaltungsdarbietungenKünstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitSteuerfreistellungFreistellungAbzugssteuerSteuerentlastungfreier Berufgewerbliche TätigkeitInlandsbetriebstätte
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- K 3544/2/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 16823
- Gültig
- 21.11.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF