…Sportler, Artist, Mitwirkender an Unterhaltungsdarbietungen) in der EU oder dem EWR ansässig ist und die unmittelbar mit den Einnahmen (Betriebseinnahmen) zusammenhängenden Ausgaben (Betriebsausgaben, Werbungskosten) dem Arbeitgeber vor dem Zufließen der Bezüge schriftlich mitgeteilt hat. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann der Arbeitgeber die mit den Einnahmen…
In Österreich abgehaltene Modeschauen, die von Musikeinlagen und anderen Darbietungen begleitet sind, stellen Unterhaltungsdarbietungen im Sinn des § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG dar; der Unterhaltungscharakter solcher Modeschauen geht nach Auffassung des BM für Finanzen nicht dadurch verloren, dass mit dieser Veranstaltung Werbezwecke verbunden sind…
Schließt eine österreichisch Kultur-GmbH mit einem in den USA ansässigen Künstler einen Vertrag über die Abhaltung einer inländischen Performance, dann unterliegt das Gesamtentgelt an diesen US-Künstler dem inländischen Steuerabzug, wenn der Grenzbetrag des Art. 17 Abs. 1 DBA-USA von 20.000 US…
…dem Erkenntnis ist zu schließen, dass der Begriff des "Mitwirkenden" sich daher auf natürliche und juristische Personen beschränkt, die an der inhaltlichen Gestaltung der Unterhaltungsdarbietung "beteiligt" sind. Dies ist nach Ansicht des Gerichtshofes bei einer Theaterkapitalgesellschaft sowie bei einer juristischen Person, die ein Orchester betreibt…
…Denn nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG unterliegt jeder Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen der Besteuerung. Der Begriff der Unterhaltungsdarbietung ist nicht einschränkend zu interpretieren; er umfasst nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen jedenfalls auch Filme jeglicher Art, einschließlich Werbespots. Denn der Sinn und Zweck…
…ordnungsgemäße Durchführung des Auf- und Abbaus des technischen Equipments bzw. der Betreuung der sonstigen technischen Anlagen verantwortlich sind, besteht infolge dieser "Mitwirkung an inländischen Unterhaltungsdarbietungen" gemäß § 99 EStG Steuerabzugspflicht. Sind allerdings diese Techniker in Staaten ansässig, mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen worden ist, erwächst idR…
Wirken ausländische Künstleragenturen, Produzenten oder andere Unternehmer in der Weise an inländischen Unterhaltungsdarbietungen mit, dass sie sich im eigenen Namen vertraglich gegenüber österreichischen Konzertveranstaltern verpflichten, dafür zu sorgen, dass bestimmte Künstler in Österreich Gastspiele absolvieren, unterliegen die von den inländischen Konzertveranstaltern an das ausländische Unternehmen…
Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen unterliegen mit den hiefür bezogenen Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. Wirken daher ausländische Theater mit Aufführungen an inländischen Festspielveranstaltungen mit, dann sind die hierfür dem ausländischen Theater (genauer: der hinter dem Theater stehenden Rechtsperson zB…
Ausländische Discjockeys, die an inländischen Unterhaltungsdarbietungen mitwirken, unterliegen als beschränkt Steuerpflichtige gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG im Abzugsweg der inländischen Einkommensbesteuerung. Durch die meisten Doppelbesteuerungsabkommen, nämlich jene, die dem Artikel 17 Abs. 1 des OECD-Musterabkommens nachgebildete Bestimmungen enthalten, wird dieser österreichische…
… 99 EStG. Denn die Honorare werden offenkundig für eine künstlerische Tätigkeit, zumindest aber für die "Mitwirkung an inländischen Unterhaltungsdarbietungen" gezahlt, sodass die Voraussetzungen des innerstaatlichen Steuerrechts für die Vornahme des Steuerabzuges erfüllt sind. Zu beachten ist jedoch, dass sich auf Grund des österreichisch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens…
Schließt ein inländischer Konzertveranstalter mit einem ausländischen Unternehmen (Produzent) einen Vertrag, in dem sich der ausländische Produzent verpflichtet, von ihm unter Vertrag genommene Künstler zu einem Konzertauftritt nach Österreich zu entsenden und zusätzlich umfangreiche Leistungen zu erbringen (Bereitstellung von Licht, Ton, Technik usw.), dann…
Eine österreichische Kapitalgesellschaft, die Veranstalter klassischer Musikdarbietungen ist und ihre Verträge nicht mit den mitwirkenden Künstlern, sondern mit einer kanadischen Produktionsfirma abschließt, kann bei Auszahlung des als Produzentenhonorar bezeichneten Betrages die Einbehaltung des Steuerabzuges nach § 99 EStG nur dann unterlassen, wenn sie in der…
…an wen die Auszahlung nun vorgenommen wird) ein Zufluss von Einnahmen an eine in Österreich beschränkt steuerpflichtige Person (den internationalen Skiverband) statt, der diesen gemäß § 98 Z. 3 EStG (Mitwirkung an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung) der inländischen beschränkten Steuerpflicht unterwirft. Die Steuer ist gemäß § 99 Z…
Gemäß § 99 Abs. 1 Z 1 EStG löst die "Mitwirkung an Unterhaltungsdarbietungen" inländische Steuerpflicht aus, die im Steuerabzugsweg wahrzunehmen ist. Diese Steuerpflicht erfasst nicht nur die an der Darbietung mitwirkenden Künstler, sondern gilt auch für Mitwirkende, die auf gewerblicher Basis tätig sind (zB Techniker, Models…
…der im Deutschen mit "Künstler" übersetzt wurde, bezieht sich nämlich auf alle persönlich Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen (EAS 3098), mithin auch auf die Moderatoren von im Fernsehen ausgestrahlten Quizsendungen. Engagiert daher eine österreichische Produktionsgesellschaft in der Schweiz und in Deutschland ansässige Moderatoren für mehrstündige Quizsendungen in…
…Dezember 2003, 2000/14/0165). Als "Mitwirkende" sind demzufolge alle Unternehmen zu werten, die an der Unterhaltungsdarbietung "beteiligt" sind und die daher auf die inhaltliche Gestaltung einer Unterhaltungsdarbietung unmittelbaren Einfluss nehmen (Z 36 des DBA-Durchführungserlasses, AÖF Nr. 127/2006). Daher fallen auch die Rechtsträger…
…110/2008 und AÖF Nr. 85/2011) aus Vereinfachungsgründen von der Abzugsbesteuerung Abstand genommen werden kann. Dieser Erlass gilt auch für Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen, denen keine "Künstlereigenschaft" zukommt. Allerdings wird zu beachten sein, dass durch die von Österreich nach OECD-Standards abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen die inländische…
…Rechtsträgers des Orchesters gründet sich auf den Umstand, dass er als Mitwirkender an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung anzusehen ist (EStR 2000 Rz 7942). Mit der Erhebung der Abzugssteuer von den Vergütungen des Orchesters erlischt die Steuerpflicht der Orchestermusiker. Denn wird ein Bruttosteuerabzug von der an das…
…Mitwirkende an österreichischen Unterhaltungsdarbietungen mit den hierfür bezogenen Vergütungen der österreichischen Einkommen-(Körperschaft-)steuerpflicht. Die Steuer ist vom Zahler der Einkünfte (dem Veranstalter) im Steuerabzugsweg einzubehalten und an die Finanzverwaltung abzuführen. Dies gilt auch, wenn der Veranstalter im Ausland ansässig ist. "Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen" sind…
Schließt ein österreichischer Veranstalter mit einem schweizerischen Unternehmen (Produzent) eine Vereinbarung ab, nach der der schweizerische Produzent mit einem von ihm unter Vertrag genommenen Ensemble die Inszenierung einer Theateraufführung erarbeitet, die sodann in Österreich dargeboten wird, dann unterliegen die hiefür dem schweizerischen Produzenten (als Mitwirkendem…