Findok · EAS-Auskünfte
EAS 833
"Künstlerdurchgriff" bei ausländischen "Megaproduktionen"
geltende FassungEAS-AuskunftE 29/1-IV/4/96vom 08.03.1996
Wortlaut laut Findok
Schließt ein inländischer Konzertveranstalter
mit einem ausländischen Unternehmen (Produzent) einen Vertrag, in dem sich
der ausländische Produzent verpflichtet, von ihm unter Vertrag genommene
Künstler zu einem Konzertauftritt nach Österreich zu entsenden und
zusätzlich umfangreiche Leistungen zu erbringen (Bereitstellung von Licht,
Ton, Technik usw.), dann unterliegen die an ihn für diese Mitwirkung an der
inländischen Unterhaltungsveranstaltung gezahlten Vergütungen dem
Steuerabzug gem. § 99 Abs. 1 Z 1 EStG. Der steuerlichen Erfassung der
Gesamtbruttovergütung könnte nicht dadurch ausgewichen werden, dass
eine getrennte Fakturierung des Künstler- und des Technikanteiles
stattfindet.
Ist dieser ausländische Produzent in einem Staat
ansässig, mit dem ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, das eine dem Art.
17 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens entsprechende Bestimmung enthält (zB
Großbritannien oder Schweiz), dann wird die Geltendmachung dieser
Steuerpflicht durch das Abkommen nicht eingeschränkt.
Es ist einzuräumen, dass eine derartige von den
Bruttobeträgen erhobene Abzugssteuer in Zeiten von "Megaproduktionen" mit
gewaltigem Technik- und Materialeinsatz und einem damit verbundenen deutlichen
Zurücktreten des Künstleranteiles an den Gesamteinnahmen solcher
Großveranstaltungen dazu führt, dass die Abzugssteuer in Bezug auf
den dem Produzenten verbleibenden Reingewinn eine Überbesteuerung
darstellen kann. Aus diesem Grund ist in Österreich durch § 102 Abs. 1
Z 3 EStG die Möglichkeit eröffnet worden, im Wege einer
Antragsveranlagung eine Besteuerung auf "Nettobasis" in Anspruch zu nehmen.
Hierbei können allerdings die Künstlerhonorare nur dann als
Betriebsausgabe abgesetzt werden, wenn deren steuerliche Erfassung in
Österreich nachgewiesen wird.
8. März
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 17 OECD-MA, OECD-Musterabkommen
Unterhaltungsdarbietungkünstlerische TätigkeitKünstlerbesteuerungMusikerAbzugsbesteuerungNachweisVeranlagungGastspielUnterhaltungsdarbietungenGastspielvergütung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 29/1-IV/4/96
- Stammnummer
- 16209
- Gültig
- 08.03.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF