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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 459

Schweizerische Theaterproduktion für inländische Veranstalter

geltende FassungEAS-AuskunftP 261/3/1-IV/4/94vom 20.06.1994

Wortlaut laut Findok

Schließt ein österreichischer Veranstalter mit einem schweizerischen Unternehmen (Produzent) eine Vereinbarung ab, nach der der schweizerische Produzent mit einem von ihm unter Vertrag genommenen Ensemble die Inszenierung einer Theateraufführung erarbeitet, die sodann in Österreich dargeboten wird, dann unterliegen die hiefür dem schweizerischen Produzenten (als Mitwirkendem an der österreichischen Veranstaltung) gezahlten Vergütungen nach innerstaatlichem Recht der Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG Artikel 17 des DBA-Schweiz enthält eine Klausel, die ihrem Inhalt nach mit Artikel 17 Abs. 2 des OECD-Musterabkommens ("Künstlerdurchgriffsbestimmung") vergleichbar ist. Das OECD-Fiskalkomitee vertritt die Auffassung (vgl. Z. 11 lit. b letzter Satz des OECD-Kommentars 1992 zu Absatz 2 von Artikel 17), dass auf Grund der "Künstlerdurchgriffsbestimmung" nicht nur die an die Künstler weiterfließenden Einkünfte, sondern auch die Gewinnelemente des ausländischen Produzenten der Besteuerung im Staat der Gastspiele besteuert werden können. Solange sich daher auf Grund eines internationalen Verständigungsverfahrens keine anderen Interpretationserfordernisse ergeben, muss der zitierten Bestimmung des DBA-Schweiz in der angesprochenen Frage die Wirkung der OECD-Künstlerklausel (Art. 17 Abs. 2 OECD-Muster) beigemessen werden. 20. Juni 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

VerständigungsverfahrenUnterhaltungsdarbietungUnterhaltungsdarbietungenMitwirkender an UnterhaltungsdarbietungMitwirkung an UnterhaltungsdarbietungenKünstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitGastspielGastspielvergütungGastspiel eines ausländischen TheatersSteuerabzugAbzugssteuerDurchgriffsbesteuerungausländisches Theater

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
P 261/3/1-IV/4/94
Stammnummer
17701
Gültig
20.06.1994 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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