Findok · EAS-Auskünfte
EAS 964
Einschaltung kanadischer Produktionsfirmen bei inländischen Künstlerauftritten
geltende FassungEAS-AuskunftP 149/1-IV/4/96vom 11.11.1996
Wortlaut laut Findok
Eine österreichische Kapitalgesellschaft, die
Veranstalter klassischer Musikdarbietungen ist und ihre Verträge nicht mit
den mitwirkenden Künstlern, sondern mit einer kanadischen Produktionsfirma
abschließt, kann bei Auszahlung des als Produzentenhonorar bezeichneten
Betrages die Einbehaltung des Steuerabzuges nach § 99 EStG nur dann
unterlassen, wenn sie in der Lage ist nachzuweisen, dass die
Steuerfreistellungsvoraussetzungen des DBA-Kanada vorliegen.
Dazu gehört nicht nur, dass das Fehlen einer
unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an den Gewinnen der kanadischen
Gesellschaft durch den Künstler bzw. seine Angehörigen nachgewiesen
wird (Art. 17 Abs. 3 DBA-Kanada), sondern auch dass das betreffende
Produzentenhonorar tatsächlich der kanadischen Gesellschaft steuerlich
zuzurechnen ist. Im allgemeinen wird dieser Nachweis dann als erbracht anzusehen
sein, wenn eine amtliche Ansässigkeitsbescheinigung der kanadischen
Gesellschaft vorliegt (AÖF Nr. 31/1986) und der Zufluss des
Produzentenhonorars an diese Gesellschaft dokumentiert ist (zB durch den
Überweisungsbeleg auf ein Konto der kanadischen Gesellschaft). Wird
allerdings das Honorar unmittelbar nach der Veranstaltung dem Künstler
selbst ausgezahlt, dann liegt nach Auffassung des BM für Finanzen kein
ausreichender Nachweis über den Bestand der Abkommensvoraussetzungen vor,
sodass das Risiko einer Haftungsinanspruchnahme anlässlich einer in
späteren Jahren stattfindenden Lohnsteuerprüfung gegeben
ist.
11. November
1996 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- DBA CDN (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Kanada (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 77/1981
UnterhaltungsdarbietungSteuerabzugSteuerfreistellungKünstlerkünstlerische TätigkeitKünstlerbesteuerungMusikerNachweissteuerliche ZurechnungAnsässigkeitsnachweisAnsässigkeitsbestätigung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- P 149/1-IV/4/96
- Stammnummer
- 15097
- Gültig
- 11.11.1996 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF