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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 614

Modeschauen als "Unterhaltungsdarbietungen"

geltende FassungEAS-AuskunftB 2656/2/1-IV/4/95vom 12.04.1995

Wortlaut laut Findok

In Österreich abgehaltene Modeschauen, die von Musikeinlagen und anderen Darbietungen begleitet sind, stellen Unterhaltungsdarbietungen im Sinn des § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG dar; der Unterhaltungscharakter solcher Modeschauen geht nach Auffassung des BM für Finanzen nicht dadurch verloren, dass mit dieser Veranstaltung Werbezwecke verbunden sind. Wirken an solchen Veranstaltungen ausländische Models auf Werkvertragsbasis mit, dann hat der österreichische Veranstalter die hiefür gezahlten Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung zu unterziehen; Models sind "Mitwirkende an einer inländischen Unterhaltungsdarbietung" im Sinn von § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG. Sofern mit den Ansässigkeitsstaaten der Models Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, die dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens nachgebildete Bestimmungen enthalten, wird die Erhebung dieser österreichischen Steuer durch solche Abkommen nicht behindert. Denn der in diesen Abkommen verwendete Begriff der "Künstler" und "Sportler" ist für Zwecke der Abkommensanwendung weit auszulegen; aus Ziffer 68 der OECD-Veröffentlichung "Taxation of Entertainers, Artistes and Sportsmen" (Nr. 2 der Reihe "Issues in International Taxation", Paris 1987) ist zu ersehen, dass grundsätzlich alle Auftritte von Personen in der Öffentlichkeit, die zu Unterhaltungszwecken erfolgen, von Artikel 17 erfasst werden. 12. April 1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Normen und Schlagworte

UnterhaltungsdarbietungWerkvertragAbzugssteuerSteuerabzugKünstlerKünstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitAnsässigkeitAnsässigkeitsstaat

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
B 2656/2/1-IV/4/95
Stammnummer
17202
Gültig
12.04.1995 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF