Findok · EAS-Auskünfte
EAS 614
Modeschauen als "Unterhaltungsdarbietungen"
geltende FassungEAS-AuskunftB 2656/2/1-IV/4/95vom 12.04.1995
Wortlaut laut Findok
In Österreich abgehaltene
Modeschauen, die von Musikeinlagen und anderen Darbietungen begleitet sind,
stellen Unterhaltungsdarbietungen im Sinn des § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG dar;
der Unterhaltungscharakter solcher Modeschauen geht nach Auffassung des BM
für Finanzen nicht dadurch verloren, dass mit dieser Veranstaltung
Werbezwecke verbunden sind. Wirken an solchen Veranstaltungen ausländische
Models auf Werkvertragsbasis mit, dann hat der österreichische Veranstalter
die hiefür gezahlten Vergütungen der inländischen
Abzugsbesteuerung zu unterziehen; Models sind "Mitwirkende an einer
inländischen Unterhaltungsdarbietung" im Sinn von § 99 Abs. 1 Z. 1
EStG.
Sofern mit den Ansässigkeitsstaaten der Models
Doppelbesteuerungsabkommen bestehen, die dem Artikel 17 des OECD-Musterabkommens
nachgebildete Bestimmungen enthalten, wird die Erhebung dieser
österreichischen Steuer durch solche Abkommen nicht behindert. Denn der in
diesen Abkommen verwendete Begriff der "Künstler" und "Sportler" ist
für Zwecke der Abkommensanwendung weit auszulegen; aus Ziffer 68 der
OECD-Veröffentlichung "Taxation of Entertainers, Artistes and Sportsmen"
(Nr. 2 der Reihe "Issues in International Taxation", Paris 1987) ist zu ersehen,
dass grundsätzlich alle Auftritte von Personen in der Öffentlichkeit,
die zu Unterhaltungszwecken erfolgen, von Artikel 17 erfasst
werden.
12. April
1995 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
UnterhaltungsdarbietungWerkvertragAbzugssteuerSteuerabzugKünstlerKünstlerbesteuerungkünstlerische TätigkeitAnsässigkeitAnsässigkeitsstaat
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- B 2656/2/1-IV/4/95
- Stammnummer
- 17202
- Gültig
- 12.04.1995 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF