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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 320

Mitwirkung an inländischen Werbespots

geltende FassungEAS-AuskunftC 30/69/1-IV/4/93vom 22.10.1993

Wortlaut laut Findok

  Der in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG verwendete Begriff "Künstler" bezieht sich nur auf Personen, denen nach österreichischem Recht die Künstlereigenschaft zugesprochen wird. Dies bedeutet allerdings nicht, dass bei einem Engagement ausländischer Schauspieler und Mannequins für die inländische Produktion eines Werbespots, wenn deren Tätigkeit nach inländischem Recht als gewerbliche Tätigkeit eingestuft wird, der 20%ige Steuerabzug unterbleiben kann. Denn nach § 99 Abs. 1 Z 1 EStG unterliegt jeder Mitwirkende an inländischen Unterhaltungsdarbietungen der Besteuerung. Der Begriff der Unterhaltungsdarbietung ist nicht einschränkend zu interpretieren; er umfasst nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen jedenfalls auch Filme jeglicher Art, einschließlich Werbespots. Denn der Sinn und Zweck der zitierten Gesetzesbestimmung ist die umfassende Sicherung des inländischen Steueraufkommens bei den bloß der beschränkten Steuerpflicht unterliegenden Steuerausländern (EAS 290). Nur so sind internationale "Keinmalbesteuerungen" vermeidbar, die sonst dadurch entstehen könnten, dass internationale Doppelbesteuerungsabkommen (siehe Art. 17 OECD-Musterabkommen) Österreich das ausschließliche Besteuerungsrecht übertragen und dass diesfalls bei einer zu engen Auslegung von § 99 EStG weder Österreich noch das Ausland eine Besteuerung vornimmt. Die Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeit ist sonach im gegebenen Zusammenhang nicht von wesentlicher Bedeutung. 22. Oktober 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

UnterhaltungsdarbietungKünstlerbesteuerungkünstlerische Tätigkeitgewerblich TätigeGewerbebetriebAbzugssteuerAbzugsbesteuerungMitwirkung an Unterhaltungsdarbietungenfreier BerufMitwirkender an UnterhaltungsdarbietungModels

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
C 30/69/1-IV/4/93
Stammnummer
17979
Gültig
22.10.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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