Findok · EAS-Auskünfte
EAS 320
Mitwirkung an inländischen Werbespots
geltende FassungEAS-AuskunftC 30/69/1-IV/4/93vom 22.10.1993
Wortlaut laut Findok
Der in § 99 Abs. 1 Z 1 EStG verwendete Begriff
"Künstler" bezieht sich nur auf Personen, denen nach österreichischem
Recht die Künstlereigenschaft zugesprochen wird. Dies bedeutet allerdings
nicht, dass bei einem Engagement ausländischer Schauspieler und Mannequins
für die inländische Produktion eines Werbespots, wenn deren
Tätigkeit nach inländischem Recht als gewerbliche Tätigkeit
eingestuft wird, der 20%ige Steuerabzug unterbleiben kann. Denn nach § 99
Abs. 1 Z 1 EStG unterliegt jeder Mitwirkende an inländischen
Unterhaltungsdarbietungen der Besteuerung.
Der Begriff der Unterhaltungsdarbietung ist nicht
einschränkend zu interpretieren; er umfasst nach Auffassung des
Bundesministeriums für Finanzen jedenfalls auch Filme jeglicher Art,
einschließlich Werbespots. Denn der Sinn und Zweck der zitierten
Gesetzesbestimmung ist die umfassende Sicherung des inländischen
Steueraufkommens bei den bloß der beschränkten Steuerpflicht
unterliegenden Steuerausländern (EAS 290). Nur so sind internationale
"Keinmalbesteuerungen" vermeidbar, die sonst dadurch entstehen könnten,
dass internationale Doppelbesteuerungsabkommen (siehe Art. 17
OECD-Musterabkommen) Österreich das ausschließliche Besteuerungsrecht
übertragen und dass diesfalls bei einer zu engen Auslegung von § 99
EStG weder Österreich noch das Ausland eine Besteuerung
vornimmt.
Die Abgrenzung zwischen gewerblicher und freiberuflicher
Tätigkeit ist sonach im gegebenen Zusammenhang nicht von wesentlicher
Bedeutung.
22. Oktober
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- § 99 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
- § 99 Abs. 1 Z 1 EStG 1988, Einkommensteuergesetz 1988, BGBl. Nr. 400/1988
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Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- C 30/69/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 17979
- Gültig
- 22.10.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF