Findok · EAS-Auskünfte
EAS 407
Technische Betreuung inländischer Varietéveranstaltungen durch ausländische Techniker
geltende FassungEAS-AuskunftE 1053/2/1-IV/4/94vom 03.03.1994
Wortlaut laut Findok
Schließt eine österreichische
Gesellschaft, die zirkus- und varietéähnliche Veranstaltungen in
ganz Österreich abhält, Werkverträge mit ausländischen
Technikern ab, auf Grund derer diese für die ordnungsgemäße
Durchführung des Auf- und Abbaus des technischen Equipments bzw. der
Betreuung der sonstigen technischen Anlagen verantwortlich sind, besteht infolge
dieser "Mitwirkung an inländischen Unterhaltungsdarbietungen"
gemäß
§ 99 EStG Steuerabzugspflicht.
Sind allerdings diese Techniker in Staaten ansässig,
mit denen ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen worden ist, erwächst
idR. Anspruch auf Steuerentlastung, wenn diesen Technikern zur Ausübung
ihrer (gewerblichen) Tätigkeit keine inländische "Betriebstätte"
(z.B. Arbeitsraum) dauerhaft (mindestens 6 Monate) zur Verfügung gestellt
wird.
3. März
1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- OECD-MA, OECD-Musterabkommen
UnterhaltungsdarbietungUnterhaltungsdarbietungenSteuerabzugGewerbebetriebgewerbliche TätigkeitInlandsbetriebstätte6-Monats-Frist6-Monats-GrenzeDauerhaftigkeitdauerhafte GeschäftseinrichtungKünstlerbesteuerung
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- E 1053/2/1-IV/4/94
- Stammnummer
- 17799
- Gültig
- 03.03.1994 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF