…zu werten sind, und die inländische Aufenthaltsdauer der einzelnen Artisten tatsächlich die 6 Monatsgrenze überschritten hat. Ein vorübergehender (zB 7 Tage dauernder) Zwischenauslandsaufenthalt während einer von Mitte März bis Mitte November (sonach 8 Monate) andauernden Inlandstournee würde die 6-Monatsfrist lediglich hemmen, nicht aber unterbrechen…
Übernimmt ein in Österreich ansässiger Kommanditist einer österreichischen GesmbH & Co KG über Ersuchen der übrigen Gesellschafter der österreichischen KG vorübergehend (6 Monate) die Geschäftsführung einer deutschen GesmbH, deren Anteile die österreichische GesmbH & Co KG kurz zuvor erworben hat, unterliegen die hiefür von der österreichischen KG…
…gewöhnlichen Aufenthaltes und damit für die unbeschränkte Steuerpflicht anzustellenden Berechnung der "6-Monatsfrist" (§ 26 Abs. 2 BAO) außer Betracht gelassen. Daher tritt für solche Grenzgänger selbst dann keine unbeschränkte Steuerpflicht ein, wenn sie eine 6 Monate übersteigende Arbeitsbewilligung besitzen. An dieser Beurteilung vermag auch der…
…keine Betriebstätte des ausländischen Unternehmens in Österreich dar (den Räumlichkeiten würde jedenfalls dann Betriebstättencharakter zuzumessen sein, wenn sie länger als 6 Monate von dem ausländischen Veranstalter genutzt werden), ist das ausländische Unternehmen gemäß Artikel 4 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens hinsichtlich der dabei erzielten Gewinne von…
…Abhaltung von Weiterbildungsveranstaltungen, Unterstützung beim Aufbau eines Korrespondenzbanknetzes), und werden hierbei den nach Prag entsandten Dienstnehmern der österreichischen Gesellschaft für eine 6 Monate übersteigende Dauer Räume zur Arbeitsausübung zur Verfügung gestellt, so erscheint der tschechische Standpunkt vertretbar, dass hiedurch eine Betriebstätte in Prag begründet worden…
…positiven Erledigung dennoch eine bescheidmäßige Absprache begehrt, dann ist hiefür ab 1.1.2000 (auch für Antragstellungen vor diesem Zeitpunkt) das Finanzamt Eisenstadt zuständig. Wurde wegen einer die 6-Monatsgrenze übersteigenden Säumigkeit eines Salzburger Finanzamtes am 2. März 2000 ein Devolutionsantrag gemäß § 311 BAO gestellt…
…Bestimmungen dar. Das Bundesministerium für Finanzen lässt sich hiebei von einer mit Deutschland getroffenen Vereinbarung leiten, wonach im Allgemeinen Einrichtungen erst ab einer Verfügungsdauer von 6 Monaten betriebstättenbegründend wirken. Allerdings stellen sich im vorliegenden Fall steuerliche Probleme anderer Art: Gemäß § 99 EStG unterliegen Einkünfte, die…
…ein Wasserkraftwerk in Thailand angeboten und ist hierbei vorgesehen, dass die Aufsichtstätigkeit innerhalb eines Zeitraumes von 12 Monaten in drei Teilabschnitten erfolgt (1 Monat, 2 Monate, 1,5 Monate), deren Dauer zusammengerechnet 6 Monate nicht übersteigt, so wird hiedurch nach Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen…
…Abs. 3 DBA-Türkei in Österreich von der Besteuerung freizustellen. Diese Freistellungsverpflichtung würde nur dann nicht eintreten, wenn die in der zitierten Abkommensbestimmung genannte Spekulationsfrist von 6 Monaten noch nicht abgelaufen wäre. 20. September 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…ihm Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt, dann wird eine inländische Betriebstätte im Sinn des Abkommens erst ab einer Dauer von 6 Monaten angenommen. Ein in den USA ansässiger freiberuflich tätiger Kameramann unterliegt hingegen nach Artikel X DBA-USA in Österreich der Besteuerung, wenn seine Vergütungen (pro…
…so wird hinsichtlich der von der GesmbH an ihren in London ansässigen Gesellschafter-Geschäftsführer ausgezahlten Geschäftsführerbezüge inländische Steuerpflicht gegeben sein. Denn selbst wenn der britische Geschäftsmann in Österreich über keinen Zweitwohnsitz verfügt und die Aufenthalte in Österreich die 6-Monatsfrist des § 26 BAO nicht überschreiten…
…die entsprechenden Arbeiten durchzuführen, so entsteht für das deutsche Beratungsunternehmen keine inländische Betriebstätte, wenn ihm zur Erbringung der vereinbarten Leistungen keine Räume dauerhaft (mindestens 6 Monate) zur Verfügung gestellt werden. Eine Betriebstätte könnte allerdings auch in der inländischen Wohnung von Mitarbeitern gegeben sein; denn auch…
…ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen worden ist, erwächst idR. Anspruch auf Steuerentlastung, wenn diesen Technikern zur Ausübung ihrer (gewerblichen) Tätigkeit keine inländische "Betriebstätte" (z.B. Arbeitsraum) dauerhaft (mindestens 6 Monate) zur Verfügung gestellt wird. 3. März 1994 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…mangelt es dem für die Annahme einer "festen Einrichtung" ("Betriebstätte") wesentlichen Merkmal der Dauerhaftigkeit, die üblicherweise erst ab einem Zeitraum von 6 Monaten angenommen wird. Eine Entscheidung, wie der Sachverhalt zu beurteilen ist, kann nicht auf ministerieller Ebene im Rahmen des EAS-Verfahrens getroffen werden…
…Österreich entsandten Dienstnehmer gezahlt werden, sind ebenfalls in Österreich von der Besteuerung freizustellen, vorausgesetzt, dass, die entsandten Mitarbeiter in den USA ansässig sind und ihre Aufenthaltsdauer in Österreich 6 Monate nicht übersteigt, sodass keine "Doppelansässigkeit" (unbeschränkte Steuerpflicht in den USA und gemäß § 26 BAO auch…
…das DBA-Großbritannien nicht geschützt sind: dies betrifft einerseits die Vermögensteuerpflicht, die auch das Auslandsvermögen erfasst, wenn der Aufenthalt in Österreich 6 Monate überschreitet und hiebei ein Jahresbeginn im inländischen Aufenthaltszeitraum liegt. 15. Oktober 1991 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
…Weiters ist Voraussetzung, dass die entsandte Dienstnehmerin nicht der unbeschränkten Steuerpflicht in Österreich unterliegt; durch die Anmietung bzw. Zurverfügungstellung einer Wohnung für die Dauer von höchstens 6 Monaten würde keine unbeschränkte Steuerpflicht eintreten, wenn diese Wohnungsanmietung bzw. Überlassung nicht unter Umständen erfolgt, die darauf schließen…
…Mitarbeiter, von denen angenommen wird, dass sie weiterhin als "residents" der USA einzustufen sind, treten durch den länger als 6-monatigen Inlandsaufenthalt gleichzeitig auch in die österreichische unbeschränkte Einkommen- und Vermögensteuerpflicht ein, wobei auf die Besonderheit des Artikels XV DBA-USA aufmerksam zu machen ist…
…Verfügung steht. Betriebstätte im Sinn des DBA könnten nur Einrichtungen sein, die länger als 6 Monate der deutschen GesmbH zur Verfügung stehen. Mangels inländischer Betriebstätte des deutschen Theaters unterliegen nach Artikel 9 Abs. 2 DBA-Deutschland auch die nach Österreich entsandten Schauspieler keiner inländischen Steuerpflicht…
…DBA-CSSR zu werten sind; dies wäre der Fall, wenn Räumlichkeiten für eine Dauer von mehr als 6 Monaten zur ausschließlichen Nutzung der mit der Beratung betrauten und nach Prag entsandten Dienstnehmer zur Verfügung gestellt werden. Ist dies nicht der Fall, unterliegen die Dienstleistungsvergütungen gemäß…