Findok · EAS-Auskünfte
EAS 299
Beratungsleistungen an eine Prager Tochtergesellschaft
geltende FassungEAS-AuskunftC 177/79/1-IV/4/93vom 25.08.1993
Wortlaut laut Findok
Erbringt eine österreichische Kapitalgesellschaft an
ihre Prager Tochtergesellschaft Beratungsleistungen (Einführung in
Bankdienstleistungen westlicher Prägung, Abhaltung von
Weiterbildungsveranstaltungen, Unterstützung beim Aufbau eines
Korrespondenzbanknetzes), und werden hierbei den nach Prag entsandten
Dienstnehmern der österreichischen Gesellschaft für eine 6 Monate
übersteigende Dauer Räume zur Arbeitsausübung zur Verfügung
gestellt, so erscheint der tschechische Standpunkt vertretbar, dass hiedurch
eine Betriebstätte in Prag begründet worden ist.
Sollten den österreichischen Experten hingegen nur
Mitbenutzungsmöglichkeiten an Räumen der tschechischen
Tochtergesellschaft geboten werden, oder sollte gar die Beratung von Wien aus
erfolgen, so kann jedenfalls aus der bloßen Tatsache, dass die
Beratungsleistungen über einen Zeitraum von 6 Monaten hinweg erbracht
werden, nicht der Bestand einer Betriebstätte der österreichischen
Muttergesellschaft in Tschechien abgeleitet werden.
25. August
1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota
Für die
Richtigkeit der Ausfertigung:
Normen und Schlagworte
- Art. 5 DBA CZ (E, V), Doppelbesteuerungsabkommen Tschechien (Einkommen- u. Vermögenssteuern), BGBl. Nr. 34/1979
6-Monats-Frist6-Monats-GrenzeBeratungshonorareBeratungsvertragArbeitnehmerentsendungAuslandsentsendungbetriebstättenbegründende Räumlichkeiten
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- EAS-Auskünfte
- Dokumenttyp
- EAS-Auskunft
- Geschäftszahl
- C 177/79/1-IV/4/93
- Stammnummer
- 18043
- Gültig
- 25.08.1993 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF