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Findok · EAS-Auskünfte

EAS 299

Beratungsleistungen an eine Prager Tochtergesellschaft

geltende FassungEAS-AuskunftC 177/79/1-IV/4/93vom 25.08.1993

Wortlaut laut Findok

  Erbringt eine österreichische Kapitalgesellschaft an ihre Prager Tochtergesellschaft Beratungsleistungen (Einführung in Bankdienstleistungen westlicher Prägung, Abhaltung von Weiterbildungsveranstaltungen, Unterstützung beim Aufbau eines Korrespondenzbanknetzes), und werden hierbei den nach Prag entsandten Dienstnehmern der österreichischen Gesellschaft für eine 6 Monate übersteigende Dauer Räume zur Arbeitsausübung zur Verfügung gestellt, so erscheint der tschechische Standpunkt vertretbar, dass hiedurch eine Betriebstätte in Prag begründet worden ist. Sollten den österreichischen Experten hingegen nur Mitbenutzungsmöglichkeiten an Räumen der tschechischen Tochtergesellschaft geboten werden, oder sollte gar die Beratung von Wien aus erfolgen, so kann jedenfalls aus der bloßen Tatsache, dass die Beratungsleistungen über einen Zeitraum von 6 Monaten hinweg erbracht werden, nicht der Bestand einer Betriebstätte der österreichischen Muttergesellschaft in Tschechien abgeleitet werden. 25. August 1993 Für den Bundesminister: Dr. Loukota Für die Richtigkeit der Ausfertigung:  

Normen und Schlagworte

6-Monats-Frist6-Monats-GrenzeBeratungshonorareBeratungsvertragArbeitnehmerentsendungAuslandsentsendungbetriebstättenbegründende Räumlichkeiten

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
EAS-Auskünfte
Dokumenttyp
EAS-Auskunft
Geschäftszahl
C 177/79/1-IV/4/93
Stammnummer
18043
Gültig
25.08.1993 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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